Im diesjährigen Fußball-Landespokal-Halbfinale werden der VfB Krieschow und der FC Energie Cottbus aufeinandertreffen. Für die Partie stehen aktuell allerdings weder Termin noch Austragungsort fest, die Polizei äußert “starke Bedenken” hinsichtlich der Sicherheit bei einer Austragung im Sportpark Krieschow. Auch gegen den geplanten Spieltermin am 8. April sprach sich die Polizei laut gemeinsamen Statement vom Fußball-Landesverband Brandenburg, dem VfB Krieschow und dem FC Energie Cottbus aus. Der VfB Krieschow hat nun bis zum kommenden Donnerstag Zeit, ein mit der Polizei abgestimmtes Sicherheitskonzept vorzulegen oder eine alternative Spielstätte bereitzustellen. Sollte die Spielstätte nicht fristgerecht bereitgestellt werden können, wird eine Ansetzung durch den Verband erfolgen, so die gemeinsame Mitteilung weiter.
Der VfB Krieschow, der FC Energie Cottbus und der Fußball-Landesverband Brandenburg teilten dazu mit:
Die Polizei hat den Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) am Nachmittag des 29. März 2023 darüber informiert, dass hinsichtlich einer Austragung der Landespokal-Halbfinalpartie zwischen dem VfB 1921 Krieschow und dem FC Energie Cottbus in Krieschow starke Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen. Des Weiteren sprach sich die Polizei gegen eine Austragung der Partie am Samstag, 8. April aus.
Der FLB hat sich nach Bekanntwerden der polizeilichen Bedenken mit Vertretern beider Halbfinalisten, ergänzend zu dem bereits seit Sonntag stattgefundenen Austausch, in einem gemeinsamen Termin verständigt. Übereinstimmung herrscht darüber, dass die Sicherheit aller Zuschauer und der Aktiven im Vordergrund stehen soll. Einigkeit herrscht ebenso darüber, dass beide Vereine in einem sportlich fairen Wettstreit um den Einzug in das Pokalfinale spielen wollen.
Alle Beteiligten verständigten sich bei dem Treffen darauf, dass auf Wunsch des VfB Krieschow dem Verein bis Donnerstag, 6. April, die Gelegenheit gegeben wird, ein mit der Polizei abgestimmtes Sicherheitskonzept vorzulegen, welches die Eignung vorweist, in der eigenen Spielstätte, dem Sportpark Krieschow, das Halbfinale auszutragen. Alternativ erhält der Verein die Möglichkeit eine Spielstätte bereitzustellen, die den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Kann der VfB 1921 Krieschow eine entsprechende Spielstätte nicht fristgerecht bereitstellen, erfolgt die Ansetzung durch den Verbandsspielausschuss.
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Red. / Presseinformation