Im Gerichtsverfahren um die Sümpfungserlaubnis für den Tagebau Welzow-Süd für den Zeitraum 2009 bis 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Freitag die Berufung des BUND Brandenburg zurückgewiesen. Der BUND Brandenburg habe die Kosten der Berufung einschließlich der außergerichtlichen Kosten der LEAG zu tragen, so das Gerichtsurteil. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Welzow-Süd war am 18.12.2008 vom brandenburgischen Landesbergamt erteilt worden. Seitdem hatte der BUND Brandenburg die Erlaubnis angefochten. Zunächst über einen Widerspruch beim Landesbergamt, der von der Behörde abgewiesen wurde. Anschließend über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, die im Jahr 2012 abgewiesen wurde. Es folgte im Jahr 2013 ein Antrag des BUND Brandenburg auf Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg. Diesem Antrag wurde im Jahr 2016 stattgegeben. Am 19.12.2018 fand die mündliche Verhandlung beim OVG statt, einen Tag später erging das Urteil, mit dem die Berufung des BUND Brandenburg zurückgewiesen wurde.
Der BUND Brandenburg zeigte sich von dieser Entscheidung des OVG enttäuscht. Das OVG erkannte zwar an, dass die Abpumpung des Grundwassers und dessen späterer Wiederanstieg nach einem künftigen Abstellen der Pumpen zu einer Verschlechterung des Grundwasserkörpers zunächst in der Menge und dann in seiner chemischen Zusammensetzung führt. Diese Verschlechterungen seien aber durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Braukohleförderung gerechtfertigt. Das öffentliche Interesse leite sich aus dem Braunkohleplan für den Tagebau Welzow Süd und das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) her.
„Das Land Brandenburg räumt der Braunkohle eine Vorrangstellung gegenüber allen anderen Belangen ein. Ob Klimaschutz, Grundwassersicherung oder der Abwendung von Schäden für Oberflächengewässer oder des Trinkwassers – das spielt alles keine Rolle“, kritisiert Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. Ziel des BUND Brandenburg war es, zusätzliche Maßnahmen gegen die Schädigung des Grundwassers und der Fließe rund um den Tagebau zu erreichen. Damit sollten Schäden für den Wasserhaushalt des Landes abgewendet bzw. verringert werden.
„Wir haben unsere Ziele mit der Klage bislang nicht erreichen können. Ob der Rechtsweg weiter beschritten wird, muss zunächst der Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung vorbehalten bleiben, die noch nicht vorliegt“, so Kruschat. Ungeachtet dessen sei es aber wichtig, dass die Landesregierung über die gemeinsame Landesplanung endlich einen Rahmen schaffe, in dem auch Belange wie der Grundwasser- und der Klimaschutz wirklich berücksichtigt werden. „Dieses Verfahren hat gezeigt, dass sich die Landesregierung selbst die Mittel für eine erfolgreiche Durchsetzung von Belangen des Klimaschutzes und des Wasserhaushaltes entzogen hat. Solange keine Änderungen vorgenommen werden, ist anzunehmen, dass die Landesregierung mit Schutzvorkehrungen in weiteren Genehmigungen selbst scheitern würde“, so Kruschat weiter. Dies sei besonders prekär, wenn es um die Festlegungen der Nachsorgepflichten und -kosten für die noch aktiven Tagebaue gehen wird.