Die seit längerem erwarteten Ergebnisse der Verdunstungsmessung am Pastlingsee in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde liegen dem Landesumweltamt inzwischen vor. Auf Anfrage der bergbaupolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagfraktion Heide Schinowsky teilte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) nun jedoch mit, dass diese von der Landesregierung nicht veröffentlicht werden könnten, weil die LEAG die Messung beauftragt habe.
„Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was 2015 den massiven Wasserverlust und das Fischsterben im Pastlingsee verursacht hat“, sagte Schinowsky. Sie forderte die Landesregierung deshalb auf, sich gegenüber der LEAG für die vollständige Offenlegung der Ergebnisse der Verdunstungsmessung einzusetzen. „Es widerspräche dem Gerechtigkeitssinn, wenn die LEAG als einer der potentiellen Verursacher des Wasserschwunds bestimmen kann, ob gegebenenfalls Beweise hierfür veröffentlicht werden dürfen.“ Die Landesregierung müsse sich deshalb gegen die Geheimhaltung der Daten verwahren.
Derzeit werden die Daten durch das Umweltressort und das Bergamt geprüft. Ende März sollen die Ergebnisse in einer nicht-öffentlich tagenden Arbeitsgruppe zum Pastlingsee vorgestellt werden. Minister Vogelsängers Ankündigung, „im Anschluss daran die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über das Ergebnis der Arbeitsgruppensitzung zu informieren“ sei nicht ausreichend, kritisierte Schinowsky. „Der enorme Wasserverlust der Seen im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde ist von weitreichendem öffentlichen Interesse, auch weil der Rückgang erhebliche Auswirkungen auf den Naturschutz sowie die lokale Fisch- und Tourismuswirtschaft hat.“
Hintergrund:
Von mehreren betroffenen Gewässern in der Umgebung des Tagebaus Jänschwalde (Landkreis Spree-Neiße) verzeichnete der im Grundwasserabsenkungsbereich des Tagebaus Jänschwalde liegende Pastlingsee – in einem europäischen Naturschutzgebiet – im Jahr 2015 einen massiven Wasserrückgang. Dieser hatte ein dramatisches Fischsterben zur Folge. Der damalige Eigentümer der Braunkohlesparte Vattenfall wies seinerzeit zwar einen Zusammenhang zwischen der bergbaulichen Grundwasserabsenkung und dem Wasserverlust in dem See zurück, übernahm aber gleichwohl die Kosten für die Zuleitung von Wasser.
Hätte der Bergbaubetreiber bzw. sein Nachfolger LEAG Schuld am Wasserverlust, könnten hohe Kosten auf das Unternehmen zukommen. Im Braunkohlenplan für den aktiven Tagebau Jänschwalde wurden dem Betreiber seinerzeit explizit Auflagen für die Gewässer in der Region gemacht, um die Nachteile des Abpumpens von Grundwasser abzumildern: „Um diese wertvollen Landschaftsbestandteile in ihrer spezifischen Ausstattung zu erhalten, sind nachteilige Auswirkungen der Grundwasserabsenkung mit wirkungsvollen Gegenmaßnahmen aufzufangen“, heißt es in der Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde vom 5. Dezember 2002, (Punkt 2.3.2.)