Nachdem kürzlich ein mit der Afrikanischen Schweinepest infizierter Wildschweinkadaver auf dem Territorium der Stadt Cottbus gefunden wurde (wie berichtet), werden die Restriktionsgebiete ab dem morgigen Donnerstag so angepasst, dass Cottbus und die Gemeinden Kolkwitz und Teichland Teil der Sperrzone II werden. Dies geht aus einem Erlass des zuständigen Veterinäramtes hervor.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Aufgrund eines kürzlich gefundenen Wildscheinkadavers auf dem Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz, der auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest positiv getestet wurde, erlässt das für den Landkreis Spree–Neiße/Wokrejs Sprjewja–Nysa und die Stadt Cottbus/Chóśebuz zuständige Veterinäramt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung.
Mit Wirkung zum 23. Februar 2023 werden die Restriktionsgebiete angepasst, sodass die Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce und Teichland/Gatojce Teil der Sperrzone II werden. Zudem wird der sogenannte Schutzkorridor südlich der Bundesautobahn 15 auf in der Verfügung ausgewiesene Gemarkungen der Stadt Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) und der Gemeinde Neiße–Malxetal ausgeweitet.
Ziel der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ist die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des ASP–Virus in Richtung Norden.
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Red. / Presseinformation