Wie die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) am heutigen Mittwoch, 28. August 2019, mitteilte, hat das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Cottbus einen Antrag auf Fristverlängerung bis Mitte/Ende November 2019 für die Flora-Fauna.Habitats (FFH)-Verträglichkeitsprüfung zum zugelassenen Hauptbetriebsplan 2019 für den Tagebau Jänschwalde gestellt. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 27. Juni 2019 im Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Zulassungsbescheid des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) war der Behörde eine Frist bis zum 31. August gesetzt worden, um eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzulegen. Anderenfalls sei die Zulassung des Hauptbetriebsplans bis zum Vorliegen der FFH-Prüfung außer Vollzug gesetzt. Sollte dies so eintreffen, würde der Tagebau Jänschwalde ab dem 1. September 2019 stillstehen, die LEAG spricht von Sicherheitsbetrieb.
Das Gericht verlangt Unterlagen vom Bergbaubetreiber über Moore und Feuchtgebiete in der Umgebung, da die Auswirkungen des Tagebaubetriebs auf diese im Bezug auf Grundwasserabsenkungen nur unzureichend untersucht worden seien. Die LEAG hatte wie angekündigt umfangreiche naturschutzfachliche und hydrologische Unterlagen erstellt und Ende Juli 2019 als Untersuchungsgrundlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung eingereicht. Dem LBGR und dem beteiligten Landesamt für Umwelt (LfU) stand daraufhin noch ein durch den Gerichtsbeschluss erheblich verkürzter Zeitraum von einem Monat für die Durchführung der Prüfung zur Verfügung. Ursprünglich sollten die Untersuchungen der LEAG bis zum 30. August 2019 eingereicht und das LBGR sowie das LfU danach bis zum Jahresende 2019 Zeit für die Prüfung haben.
Von der LEAG heißt es nun: “Angesichts des erheblichen Untersuchungs- und Prüfumfanges, den das Gericht zudem unter Erweiterung des zu betrachtenden Wirkungszeitraums (Beginn 1995) aufgestellt hat, haben LBGR und LEAG festgestellt, dass die Zeit für eine sachgerechte und sorgfältige Untersuchung und Prüfung zu knapp ist. Die zurückliegenden vier Wochen Prüfzeit haben gezeigt, dass die von der LEAG eingereichten Unterlagen durch weitere Angaben zu ergänzen sind.”
René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Dass die Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr Weitsicht gewünscht. Zur Sicherung und Erweiterung des Tagesbaus müssen im Umfeld Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei. Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte, genehmigte das LBGR den Hauptbetriebsplan.“
René Schuster ergänzt: “Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung. Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen. Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.”