Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen ist die Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße erteilt worden, da dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Über die Freigabe und Wiederinbetriebnahme der Anlage entscheidet das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) nach Anzeige der Bauherren nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz.
Die Aufsicht zur Betreibung der Anlage gemäß den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes liegt beim LUGV. Der vom Bauherrn gestellte Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach angeordneter Baueinstellung ist damit gegenstandslos.
Im Vorfeld hatte es bereits Proteste gegen den niederländischen Investor Adrianus Straathof, auch “Schweinebaron” genannt, gegeben. Er betreibt neun Anlagen in Ostdeutschland und weitere in den Niederlanden. Die Anlage in Wadelsdorf soll mit 1574 Sauen und fünf Ebern sowie 753 Jungsauen und 4470 Aufzuchtferkeln wieder an den Start gehen.
Gegen die Schweinemastanlage hat sich “Saustall Wadelsdorf” gegründet. Die Bürgerinitiative kündigt weiteren Widerstand an und kontrollierte bisher in Eigenregie die Einhaltung des Baustopps.