Die Gubener Stadtverordneten haben gestern Abend mit deutlicher Mehrheit erneut beschlossen, dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen.
Seit dem ersten Beschluss am 9. November 2011 hatten sich neue Erkenntnisse ergeben, die nun in diesem erneuten Verbots-Beschluss mündeten. Damit beginnt rein formell erneut die so genannte Schutzfrist von drei Monaten.
Quelle: Stadt Guben
Die Gubener Stadtverordneten haben gestern Abend mit deutlicher Mehrheit erneut beschlossen, dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen.
Seit dem ersten Beschluss am 9. November 2011 hatten sich neue Erkenntnisse ergeben, die nun in diesem erneuten Verbots-Beschluss mündeten. Damit beginnt rein formell erneut die so genannte Schutzfrist von drei Monaten.
Quelle: Stadt Guben
Die Gubener Stadtverordneten haben gestern Abend mit deutlicher Mehrheit erneut beschlossen, dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen.
Seit dem ersten Beschluss am 9. November 2011 hatten sich neue Erkenntnisse ergeben, die nun in diesem erneuten Verbots-Beschluss mündeten. Damit beginnt rein formell erneut die so genannte Schutzfrist von drei Monaten.
Quelle: Stadt Guben
Die Gubener Stadtverordneten haben gestern Abend mit deutlicher Mehrheit erneut beschlossen, dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen.
Seit dem ersten Beschluss am 9. November 2011 hatten sich neue Erkenntnisse ergeben, die nun in diesem erneuten Verbots-Beschluss mündeten. Damit beginnt rein formell erneut die so genannte Schutzfrist von drei Monaten.
Quelle: Stadt Guben