Beschluß der Gubener Stadtverordnetenversammlung vom gestrigen Mittwoch:
Gegen den hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Klaus-Dieter Hübner, wird ab sofort ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß Paragraph 39 Beamtenstatusgesetz ausgesprochen. (Das Verbot wird mit Bekanntgabe an den Bürgermeister wirksam.) Das Verbot gilt bis auf Weiteres und gemäß Paragraph 39, Satz 2 Beamtenstatusgesetz längstens drei Monate. Die sofortige Vollziehung des Verbots wird gemäß Paragraph 80, Absatz 2, Satz 1, Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit ermächtigt und angewiesen, das Verbot und die sofortige Vollziehung gegenüber dem Bürgermeister durch Verwaltungsakt auszusprechen.
Quelle: Stadtverordnetenversammlung Guben
Beschluß der Gubener Stadtverordnetenversammlung vom gestrigen Mittwoch:
Gegen den hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Klaus-Dieter Hübner, wird ab sofort ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß Paragraph 39 Beamtenstatusgesetz ausgesprochen. (Das Verbot wird mit Bekanntgabe an den Bürgermeister wirksam.) Das Verbot gilt bis auf Weiteres und gemäß Paragraph 39, Satz 2 Beamtenstatusgesetz längstens drei Monate. Die sofortige Vollziehung des Verbots wird gemäß Paragraph 80, Absatz 2, Satz 1, Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit ermächtigt und angewiesen, das Verbot und die sofortige Vollziehung gegenüber dem Bürgermeister durch Verwaltungsakt auszusprechen.
Quelle: Stadtverordnetenversammlung Guben