Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat beschlossen, ein Verfahren entsprechend Paragraf 54 Landesbeamtengesetz in Gang zu setzen, bei dem zu entscheiden ist, ob dem Bürgermeister der Stadt Guben die weitere Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen ist.
Hintergrund sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Straftatbestand der Bestechlichkeit. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister zu einer Anhörung aufgefordert, die dann durch die Abgeordneten bewertet wird. Der Zeitpunkt der mündlichen Anhörung soll nach Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte unverzüglich erfolgen.
Mit dem heutigen Beschluss ist keine inhaltliche Bewertung verbunden, da diese erst nach erfolgter Anhörung erfolgen kann.
Quelle: Stadt Guben
Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat beschlossen, ein Verfahren entsprechend Paragraf 54 Landesbeamtengesetz in Gang zu setzen, bei dem zu entscheiden ist, ob dem Bürgermeister der Stadt Guben die weitere Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen ist.
Hintergrund sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Straftatbestand der Bestechlichkeit. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister zu einer Anhörung aufgefordert, die dann durch die Abgeordneten bewertet wird. Der Zeitpunkt der mündlichen Anhörung soll nach Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte unverzüglich erfolgen.
Mit dem heutigen Beschluss ist keine inhaltliche Bewertung verbunden, da diese erst nach erfolgter Anhörung erfolgen kann.
Quelle: Stadt Guben
Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat beschlossen, ein Verfahren entsprechend Paragraf 54 Landesbeamtengesetz in Gang zu setzen, bei dem zu entscheiden ist, ob dem Bürgermeister der Stadt Guben die weitere Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen ist.
Hintergrund sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Straftatbestand der Bestechlichkeit. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister zu einer Anhörung aufgefordert, die dann durch die Abgeordneten bewertet wird. Der Zeitpunkt der mündlichen Anhörung soll nach Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte unverzüglich erfolgen.
Mit dem heutigen Beschluss ist keine inhaltliche Bewertung verbunden, da diese erst nach erfolgter Anhörung erfolgen kann.
Quelle: Stadt Guben
Die Stadtverordnetenversammlung Guben hat beschlossen, ein Verfahren entsprechend Paragraf 54 Landesbeamtengesetz in Gang zu setzen, bei dem zu entscheiden ist, ob dem Bürgermeister der Stadt Guben die weitere Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen ist.
Hintergrund sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Straftatbestand der Bestechlichkeit. Aus diesem Grund wird der Bürgermeister zu einer Anhörung aufgefordert, die dann durch die Abgeordneten bewertet wird. Der Zeitpunkt der mündlichen Anhörung soll nach Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte unverzüglich erfolgen.
Mit dem heutigen Beschluss ist keine inhaltliche Bewertung verbunden, da diese erst nach erfolgter Anhörung erfolgen kann.
Quelle: Stadt Guben