Der angeklagte Schulleiter und Lehrer der Archimedes Grundschule in Forst muss sich ab Februar 2019 wegen Körperverletzung in 20 Fällen vor dem Amtsgericht Cottbus verantworten. Wie das Gericht mitgeteilt hat, sind bereits zwei Hauptverhandlungstermine angesetzt. Der 43-jährige Mann soll zwischen September 2015 und März 2017 insgesamt sieben Schüler geschlagen und körperlich verletzt haben. Dem Schulleiter ist mittlerweile der Kontakt zu Schülerinnen und Schülern untersagt worden (wie berichtet).
Dazu teilte das Amtsgericht heute mit:
Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat mit Anklage vom 14.5.18, Eingang bei Gericht am 23.5.18, Anklage gegen einen 43jährigen Schulleiter einer Grundschule in Forst wegen Körperverletzung in 20 Fällen (Tatzeitraum Sep. 2015 bis März 2017) erhoben. Die Tathandlungen sollen zu Lasten von 7 Schülern begangen worden sein. In der überwiegenden Anzahl soll der Angeklagte den Schülern Schläge an den Hinterkopf verabreicht haben, in Einzelfällen soll es auch zu Tritten und Schlägen in das Gesicht gekommen sein. Die Zustellung der Anklage an den Angeschuldigten erfolgte am 18.6.18. In Folge dessen meldeten sich nacheinander 2 Wahlverteidiger für den Angeschuldigten. Sodann erfolgte die Zustellung der Anklageschrift an diese Verteidiger sowie jeweils die Gewährung von Akteneinsicht. Aufgrund der hohen Belastung innerhalb der Strafabteilungen und der Urlaubszeit hat sich dies bis etwa Mitte August 2018 hingezogen.
Inzwischen haben sich nacheinander 3 Nebenkläger mit Zulassungsanträgen und Akteneinsichtsgesuchen bei Gericht gemeldet. Die Nebenkläger werden (entgegen der bisher irrtümlich erfolgten Mitteilung, wonach die Nebenkläger unterschiedliche Vertreter*innen beauftragt haben) von einer Rechtsanwältin vertreten.
Da die betreffende Jugendstraf-Abteilung bereits seit einiger Zeit für das laufende Kalenderjahr „austerminiert“ (d.h., es sind alle verfügbaren Hauptverhandlungstermine bereits vergeben) ist, hat die zuständige Richterin, nach Durchführung aller strafprozessual erforderlichen Beteiligungen, nunmehr die Termine für die Hauptverhandlung festgelegt. Die beiden Hauptverhandlungen finden am 25.Februar und am 12.März 2019 statt. Die Zeugen sind für den 1. HVT geladen.Ob ggf. weitere Verhandlungstage benötigt werden, wird sich nach jetziger Aktenlage erst aufgrund der Hauptverhandlung ergeben.
red/pm