Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen führt die Friedhofsverwaltung der Stadt Forst (Lausitz) ab
07.04.2015 die jährliche vorgeschriebene Standfestigkeitskontrolle der Grabmale durch. Dies erfolgt auf dem Hauptfriedhof sowie auf den Friedhöfen in Noßdorf, Domsdorf, Keune und in den Ortsteilen Briesnig, Bohrau, Groß Bademeusel, Groß und Klein Jamno.
Eine Bekanntgabe der Kontrolltermine ist vorab nicht möglich.
Durch Witterungseinflüsse, Bodensetzungen u.ä. kann die Standsicherheit in starkem Maße beeinflusst werden. Daraus kann auch eine erhöhte Gefahr für die Friedhofsbesucher und die Beschäftigten auf den Friedhöfen entstehen. Hieraus ergibt sich die Pflicht für den Friedhofsträger, die Stadt Forst (Lausitz), aber auch für den Nutzungsberechtigten, als Eigentümer des Grabmales, regelmäßig eine sehr verantwortungsbewusste Prüfung vorzunehmen. Wird bei der Kontrolle die ungenügende Standsicherheit eines Grabmales festgestellt, erfolgt die Kennzeichnung mit einem Aufkleber. Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Standsicherheit unverzüglich durch ein Fachunternehmen hergestellt wird.
Für Fragen oder Hinweise stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in der Gubener Straße 102 während der öffentlichen Sprechzeiten gern zur Verfügung, telefonisch erreichbar unter 03562 989 456 oder per Mail: [email protected]. Bei rechtzeitiger Terminvereinbarung ist die Durchführung einer gemeinsamen Kontrolle möglich.
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)