In Döbern ist gestern Nachmittag ein Auto gegen eine Straßenlaterne geprallt. Wie die Polizei mitteilte, soll der Fahrer unter Alkoholeinfluss gestanden haben, weshalb sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Die Kriminalpolizei hat weitere Ermittlungen eingeleitet, das Auto wurde abgeschleppt.
Die Polizei teilte dazu mit:
Am Sonntagnachmittag informierten Zeugen die Polizei darüber, dass ein volljähriger Fahrzeugführer im Bereich Döbern mit dem von ihm geführten Fahrzeug gegen eine dortige Straßenlaterne fuhr. Im Zuge der Unfallaufnahme konnte starker Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert im Straftatenbereich, woraufhin eine Blutprobenentnahme angeordnet und von einem approbierten Arzt entnommen und die Weiterfahrt letztlich untersagt, der Führerschein beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Der genutzte PKW wurde durch ein Abschleppunternehmen geborgen und ein Mitarbeiter des Amt Döbern Land kam vor Ort, um auszuschließen, dass von der umgefahrenen Laterne Gefahren für Unbeteiligte ausgehen. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Weitere Polizeimeldungen aus Spree-Neiße:
Burg: Am frühen Samstagmorgen besprühten unbekannte Tatverdächtige zwischen 03:00 und 04:30 Uhr mehrere Hauswände öffentlicher Träger und privater Eigentümer in Burg (Spreewald) in den Farben rot, weiß und schwarz. Der Sachschaden ist derzeit nicht bezifferbar. Vor Ort wurden Spuren gesichert. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Spremberg: Polizeibeamte stellten Freitag Nacht gegen 23:00 Uhr einen Kleinkraftrad Simson im Stadtgebiet Spremberg, besetzt mit Fahrer und Soziusfest, welche ohne Helm unterwegs waren. Sie entschlossen sich, das Kraftrad einer Kontrolle zu unterziehen. Anstatt dem gegebenen Anhaltesignal Folge zu leisten, flüchtete der Kradfahrer. Durch Rundumermittlungen an der Halteranschrift, konnte der noch nicht volljährige Fahrzeugführer namentlich bekannt gemacht werden. Im Zuge weiterer Prüfungshandlungen stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die verwirklichten Ordnungswidrigkeiten wurden angezeigt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Kriminalpolizei hat
ihre Ermittlungen aufgenommen.
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Red. / Presseinformation