Dem Kinderhaus “Pusteblume” in Burg kommen insgesamt 17.000 Euro zugute. Die Summe stammt aus Lottomitteln des Jugendministeriums. Laut dem Brandenburger Bildungsministerium werden von dem Geld 20 Insektenschutzfenster angeschafft, damit vor allem bettlägerige Kinder in der Intensivpflege-Wohngruppe frische Luft bekommen und in die Natur schauen können. Zudem werden mit dem Geld sechs Elektroladestationen für Eltern- und Kinderfahrräder gefördert.
Das Brandenburger Bildungsministerium teilte dazu mit:
Das Kinderhaus „Pusteblume“ des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Südbrandenburg in Burg/Spreewald (Landkreis Spree-Neiße) ist deutschlandweit einzigartig: In der ambulant betreute Wohngruppe leben schwerstkranke und mehrfachbehinderte, aber nicht palliative Kinder und Jugendliche. Im stationären Kinderhospiz werden Kinder und Jugendliche mit einer tödlichen Erkrankung – teilweise über viele Jahre – bis zu ihrem Tod begleitet.
Insektenschutzfenster und E-Stationen für Fahrräder
Die Zuwendung in Höhe von 17.000 Euro aus Lottomitteln des Jugendministeriums soll den Alltag und die Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien unterstützen. Von dem Geld werden 20 Insektenschutzfenster angeschafft und eingebaut. Die bodentiefen Fenster der Einrichtung ermöglichen den Kindern, die teilweise nur im Bett liegen, viel Licht und frische Luft sowie einen freien Blick in die Natur. Gefördert werden zudem sechs Elektroladestationen für Eltern- und Kinderfahrräder. Denn zum Betreuungskonzept für die erkrankten Kinder sowie deren Geschwisterkinder und Familien gehören gemeinsame Fahrradtouren in der Spreewälder Natur, auch wenn diese zum Teil nur sehr kurz möglich sind. Sie bringen allen ein Stück Lebensfreude und gehören für die Kinder mit zu den schönsten Familienerlebnissen.
Hintergrund:
In der ambulanten Wohngruppe stehen Wohnmöglichkeiten für schwerstkranke und mehrfachbehinderte Kinder für unterschiedlichste Lebenssituationen zur Verfügung. So soll sie u.a. der Überbrückung der Zeit zwischen Krankenhausentlassung und häuslicher ambulanter Versorgung bis hin für eine längerfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen dienen, die nicht bzw. nicht mehr zu Hause leben können. Das stationäre Kinderhospiz begleitet Kinder und Jugendliche ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung einer lebensverkürzenden Erkrankung bis zu ihrem Tod – teilweise über viele Jahre – und bieten den Hinterbliebenen auch nach dem Tod des Kindes Hilfe an. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Betreuung für das körperliche und seelische Wohlergehen der Erkrankten und deren Familien.
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Red. / Presseinfo
Bild: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.