Am Samstag, dem 10. Oktober 2009, von 09:00 bis 11:00 Uhr führt die Untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße für alle Interessierte eine Anglerprüfung durch.
Die Bewerber müssen bis zum Prüfungstermin das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag für die Zulassung zur Anglerprüfung ist schriftlich (Anträge bei der Unteren Fischereibehörde erhältlich und im Internet) bis zum 25. September 2009 bei der
Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße
Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)
Info-Tel.: (03562) 986 – 18322/26
zu stellen.
Gemäß § 14 der Verordnung über die Anglerprüfung wird für die Anglerprüfung einschließlich der Erteilung eines Zeugnisses eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR mit der Antragstellung erhoben.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Foto © aeggy (wikipedia.org)
Am Samstag, dem 10. Oktober 2009, von 09:00 bis 11:00 Uhr führt die Untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße für alle Interessierte eine Anglerprüfung durch.
Die Bewerber müssen bis zum Prüfungstermin das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag für die Zulassung zur Anglerprüfung ist schriftlich (Anträge bei der Unteren Fischereibehörde erhältlich und im Internet) bis zum 25. September 2009 bei der
Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße
Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)
Info-Tel.: (03562) 986 – 18322/26
zu stellen.
Gemäß § 14 der Verordnung über die Anglerprüfung wird für die Anglerprüfung einschließlich der Erteilung eines Zeugnisses eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR mit der Antragstellung erhoben.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Foto © aeggy (wikipedia.org)