Auch zwei Jahre nach dem Start des Bildungs- und Teilhabepakets kann der Landkreis eine positive Bilanz ziehen. Dieses Paket ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche, um mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule am Vereinsleben teilzunehmen, zu musizieren, in Schule, Kita oder Hort Mittag zu essen oder eine gezielte Lernförderung zu erhalten.
In den letzten zwei Jahren wurden 17.318 Anträge von 3.811 Kindern im Landkreis Spree-Neiße gestellt. Im Jahr 2012 haben von den 2.696 anspruchsberechtigten Kindern aus dem Bereich der SGB II Leistungsbezieher sogar 85,5 Prozent Leistungen beantragt.
„Die Entwicklung der letzten 2 Jahre ist überwiegend positiv verlaufen. Allerdings bringt die Umsetzung einen erheblichen Bürokratieaufwand mit sich. Zum 01. August wird hier eine Gesetzesänderung in Kraft treten, die zu Vereinfachungen führen soll.“ so der Werkleiter des Jobcenters Spree-Neiße Hermann Kostrewa. Weiterhin führt er aus, „dass es begrüßenswert wäre, wenn der Gesetzgeber das Mittagessen für die Hortkinder auch nach Auslaufen der Übergangsfrist unbefristet in das Bildungs- und Teilhabepaket aufnimmt. Das Gleiche gilt für die Bildungssozialarbeiter, deren Finanzierung ebenfalls nur bis zum Jahresende gesichert ist.“
Quelle: Jobcenter Spree-Neiße
Auch zwei Jahre nach dem Start des Bildungs- und Teilhabepakets kann der Landkreis eine positive Bilanz ziehen. Dieses Paket ermöglicht eine finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche, um mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule am Vereinsleben teilzunehmen, zu musizieren, in Schule, Kita oder Hort Mittag zu essen oder eine gezielte Lernförderung zu erhalten.
In den letzten zwei Jahren wurden 17.318 Anträge von 3.811 Kindern im Landkreis Spree-Neiße gestellt. Im Jahr 2012 haben von den 2.696 anspruchsberechtigten Kindern aus dem Bereich der SGB II Leistungsbezieher sogar 85,5 Prozent Leistungen beantragt.
„Die Entwicklung der letzten 2 Jahre ist überwiegend positiv verlaufen. Allerdings bringt die Umsetzung einen erheblichen Bürokratieaufwand mit sich. Zum 01. August wird hier eine Gesetzesänderung in Kraft treten, die zu Vereinfachungen führen soll.“ so der Werkleiter des Jobcenters Spree-Neiße Hermann Kostrewa. Weiterhin führt er aus, „dass es begrüßenswert wäre, wenn der Gesetzgeber das Mittagessen für die Hortkinder auch nach Auslaufen der Übergangsfrist unbefristet in das Bildungs- und Teilhabepaket aufnimmt. Das Gleiche gilt für die Bildungssozialarbeiter, deren Finanzierung ebenfalls nur bis zum Jahresende gesichert ist.“
Quelle: Jobcenter Spree-Neiße