Nachdem bei einem Hausschweinbestand in Cottbus die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde, wird zehn Kilometer um den betroffenen Betrieb Sperrzone 3 errichtet. Diese beinhaltet eine Schutzzone und eine Überwachungszone. In den dort befindlichen Gemarkungen und Gemeinden gelten demzufolge ab morgen verschärfte Maßnahmen. Diese sind in der neuen Tierseuchenallgemeinverfügung verankert.
Der Landkreis Spree-Neiße teilte dazu mit:
Nachdem am 28. Februar 2023 bei einem Hausschweinbestand in der Stadt Cottbus der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest festgestellt wurde, erlässt der Landkreis Spree-Neiße eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung.
Diese Sperrzone III setzt sich aus einer „Schutzzone“ mit einem Mindestradius von 3 km um die betroffene Haltung sowie aus einer „Überwachungszone“ mit einem Mindestradius von 10 km um die betroffene Haltung zusammen. Die Allgemeinverfügung tritt zum 03. März 2023 in Kraft. Mehr Infos zu den Maßnahmen gibt es online unter www.lkspn.de
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Red. / Presseinformation