Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und die Stadt Cottbus schränken die Entnahme von Wasser aus der Spree und Seen ein. Darüber informieren beide Verwaltungen, da der länderübergreifend festgelegte Mindestabfluss in der Spree am Unterpegel Leibsch seit dem 25.05.2022 aufgrund zu geringer Niederschläge und steigender Temperaturen unterschritten wird. Eine signifikante Verbesserung der Situation ist in Kürze aufgrund der prognostizierten trockenen und warmen Witterung nicht zu erwarten.
Wasserabgabe aus der Spree reduziert
Um in den kommenden Sommermonaten einen Mindestwasserabfluss in der Spree sicherzustellen, wurden nach Vorgabe des Niedrigwasserkonzeptes für das mittlere Spreegebiet bereits erste Schritte zur Abflussstützung eingeleitet und Abgaben aus der Spree reduziert.
Spree-Neiße reagiert mit Einschränkungen
Für die Gemeinden Kolkwitz und Neuhausen sowie die Städte Spremberg und Drebkau als auch die Ämter Peitz und Burg gilt ab sofort ein zeitliches Verbot von 8 bis 20 Uhr für Wasserentnahmen mit Pumpen aus der Spree. Der Landkreis will die Einhaltung der Einschränkung über die untere Wasserbehörde überwachen, es sind Bußgelder bis 50.000 Euro möglich. Die Verfügung gilt laut Landkreis bis auf Widerruf.
Cottbus schränkt Entnahme aus Flüssen und Seen ein
Auch die Stadt Cottbus hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Cottbus ab Mittwoch, 15.06.2022, eingeschränkt. Somit ist die Entnahme mittels Pumpvorrichtungen in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr untersagt. Die Stadt Cottbus/Chósebuz hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist am Dienstag, 14.06.2022, auf www.cottbus.de veröffentlicht worden und gilt bis auf Widerruf.
Die aktuellen Abflusswerte der Spree können im Internet eingesehen werden. Derzeit (Stand 14.06.2022, 11 Uhr) liegt der Abfluss beim Pegel Leibsch bei 2,21m³/s, der mittlere Abfluss im Juni über die letzten 40 Jahre liegt bei 11,8 m³/s, der mittlere Pegelstand liegt bei 335 cm, derzeit steht die Spree bei 318 cm.
Die Talsperre Spremberg hat innerhalb von einer Woche 18 cm Wasserstand von 91,72 m auf 91,54 m verloren.
Sparsamer Umgang mit Grund- und Trinkwasser erbeten
Gleichzeitig bittet die Untere Wasserbehörde alle Bürgerinnen und Bürger darum, auch mit dem Grund- und Trinkwasser sparsam umzugehen. Bei sommerlichen Temperaturen ist die Beregnung von Gärten, Rasenflächen und Sportanlagen unbedingt zu vermeiden, um die Wasserverluste durch Verdunstung gering zu halten. Stattdessen sollte die Bewässerung nach 21:00 Uhr oder in den frühen Morgenstunden erfolgen, wenn es in der Regel am kühlsten und die Verdunstung am geringsten ist.
Darüber hinaus bittet sie alle Bürgerinnen und Bürger darum, die Notwendigkeit von Wasserentnahmen abzuwägen. So kann die Bewässerung eines Gemüsegartens eine durchaus sinnvolle Grundwasserbenutzung sein, die Bewässerung des Rasens, das Abspritzen befestigter Wege und Hofflächen oder das Wagenwaschen dagegen nicht.
Für eventuelle Fragen zu Wasserentnahmen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde gerne beratend zur Verfügung.
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Red. / Presseinfo