Im Zuge der 2007 vom Agrarrat beschlossenen Obst- und Gemüsemarktreform treten ab dem Jahr 2008 auch für die Dauerkulturen bei Obst sowie für die Reb- und Baumschulflächen wesentliche Änderungen bei der Gewährung der Betriebsprämie in Kraft. Neben dem Wegfall der OGS-Genehmigungen werden die vorgenannten Dauerkulturflächen für die Betriebsprämienregelung beihilfefähig. Im Rahmen der Agrarförderung 2008 können dafür Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen gestellt werden. Einen solchen Antrag können alle Betriebsinhaber stellen, die derartige Flächen in einem bestimmten Mindestumfang bewirtschaften. Landwirte, die bereits über Zahlungsansprüche verfügen, können diese auch mit solchen Dauerkulturflächen aktivieren. Vorraussetzung ist, dass die infrage kommenden Flächen am 15. Mai 2007 den Status von Dauerkulturflächen des Obstbaus oder von Baumschulen hatten.
Für die neu begünstigten Flächen beantragte und zugeteilte Zahlungsansprüche haben einen Wert von 50 €/ha, der allerdings um 1 % zugunsten der Nationalen Reserve gekürzt wird. Jedoch werden diese Zahlungsansprüche in die Angleichung auf die regionalen Durchschnittswerte im Zeitraum 2010 bis 2013 mit einbezogen.
Die Bagatellgrenze für die Gewährung der Betriebsprämie beträgt 100 €/ Unternehmen.
Nähere Auskünfte zum Verfahren und zu den förderberechtigten Dauerkulturarten erteilt der
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Tel.: (03562) 986-18301
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Im Zuge der 2007 vom Agrarrat beschlossenen Obst- und Gemüsemarktreform treten ab dem Jahr 2008 auch für die Dauerkulturen bei Obst sowie für die Reb- und Baumschulflächen wesentliche Änderungen bei der Gewährung der Betriebsprämie in Kraft. Neben dem Wegfall der OGS-Genehmigungen werden die vorgenannten Dauerkulturflächen für die Betriebsprämienregelung beihilfefähig. Im Rahmen der Agrarförderung 2008 können dafür Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen gestellt werden. Einen solchen Antrag können alle Betriebsinhaber stellen, die derartige Flächen in einem bestimmten Mindestumfang bewirtschaften. Landwirte, die bereits über Zahlungsansprüche verfügen, können diese auch mit solchen Dauerkulturflächen aktivieren. Vorraussetzung ist, dass die infrage kommenden Flächen am 15. Mai 2007 den Status von Dauerkulturflächen des Obstbaus oder von Baumschulen hatten.
Für die neu begünstigten Flächen beantragte und zugeteilte Zahlungsansprüche haben einen Wert von 50 €/ha, der allerdings um 1 % zugunsten der Nationalen Reserve gekürzt wird. Jedoch werden diese Zahlungsansprüche in die Angleichung auf die regionalen Durchschnittswerte im Zeitraum 2010 bis 2013 mit einbezogen.
Die Bagatellgrenze für die Gewährung der Betriebsprämie beträgt 100 €/ Unternehmen.
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Im Zuge der 2007 vom Agrarrat beschlossenen Obst- und Gemüsemarktreform treten ab dem Jahr 2008 auch für die Dauerkulturen bei Obst sowie für die Reb- und Baumschulflächen wesentliche Änderungen bei der Gewährung der Betriebsprämie in Kraft. Neben dem Wegfall der OGS-Genehmigungen werden die vorgenannten Dauerkulturflächen für die Betriebsprämienregelung beihilfefähig. Im Rahmen der Agrarförderung 2008 können dafür Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen gestellt werden. Einen solchen Antrag können alle Betriebsinhaber stellen, die derartige Flächen in einem bestimmten Mindestumfang bewirtschaften. Landwirte, die bereits über Zahlungsansprüche verfügen, können diese auch mit solchen Dauerkulturflächen aktivieren. Vorraussetzung ist, dass die infrage kommenden Flächen am 15. Mai 2007 den Status von Dauerkulturflächen des Obstbaus oder von Baumschulen hatten.
Für die neu begünstigten Flächen beantragte und zugeteilte Zahlungsansprüche haben einen Wert von 50 €/ha, der allerdings um 1 % zugunsten der Nationalen Reserve gekürzt wird. Jedoch werden diese Zahlungsansprüche in die Angleichung auf die regionalen Durchschnittswerte im Zeitraum 2010 bis 2013 mit einbezogen.
Die Bagatellgrenze für die Gewährung der Betriebsprämie beträgt 100 €/ Unternehmen.
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Im Zuge der 2007 vom Agrarrat beschlossenen Obst- und Gemüsemarktreform treten ab dem Jahr 2008 auch für die Dauerkulturen bei Obst sowie für die Reb- und Baumschulflächen wesentliche Änderungen bei der Gewährung der Betriebsprämie in Kraft. Neben dem Wegfall der OGS-Genehmigungen werden die vorgenannten Dauerkulturflächen für die Betriebsprämienregelung beihilfefähig. Im Rahmen der Agrarförderung 2008 können dafür Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen gestellt werden. Einen solchen Antrag können alle Betriebsinhaber stellen, die derartige Flächen in einem bestimmten Mindestumfang bewirtschaften. Landwirte, die bereits über Zahlungsansprüche verfügen, können diese auch mit solchen Dauerkulturflächen aktivieren. Vorraussetzung ist, dass die infrage kommenden Flächen am 15. Mai 2007 den Status von Dauerkulturflächen des Obstbaus oder von Baumschulen hatten.
Für die neu begünstigten Flächen beantragte und zugeteilte Zahlungsansprüche haben einen Wert von 50 €/ha, der allerdings um 1 % zugunsten der Nationalen Reserve gekürzt wird. Jedoch werden diese Zahlungsansprüche in die Angleichung auf die regionalen Durchschnittswerte im Zeitraum 2010 bis 2013 mit einbezogen.
Die Bagatellgrenze für die Gewährung der Betriebsprämie beträgt 100 €/ Unternehmen.
Nähere Auskünfte zum Verfahren und zu den förderberechtigten Dauerkulturarten erteilt der
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
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