Hundehalter sollten sich schnell melden!
Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Eisenhüttenstadt eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt Eisenhüttenstadt, Bereich Stadtkasse und Steuern (Zimmer 129, Telefon 03364/566-153) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 60,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Daher hat sich die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Daher bedient sich die Stadt Eisenhüttenstadt eines externen Unternehmens, deren Mitarbeiter die Haushalte der Stadt in den nächsten Wochen aufsuchen werden. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags zwischen 9 und 12 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt