Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
Die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und der von beiden getragene Wasser und Abwasserzweckverband Beeskow und Umland haben heute Widerspruch gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für die Untersuchung der CCS-Eignung des Untergrundes durch Vattenfall eingelegt.
Als Grundlage für die Untersuchungen des Untergrundes auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung (CCS) hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Oktober 2009 eine Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole erteilt. Dagegen hat die Stadt Beeskow geklagt, weil es Vattenfall nicht um die Aufsuchung von Sole, sondern um CCS geht. Ende Januar 2011 hat das LBGR nun die Erlaubnis für sofort vollziehbar erklärt und den Hauptbetriebsplan für seismische Erkundungen, die Bohrungen und Tests zugelassen. Vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen sollen noch 2011 weitere Sonderbetriebspläne zugelassen werden.
Erst letzte Woche hat Wirtschaftsminister Christoffers laut Zeitungsberichten betont, dass im Erkundungsverfahren keine Genehmigungen erteilt werden, bevor die Klage der Stadt entschieden sei (MOZ vom 22.02.2011). Tatsächlich ist mit der Hauptbetriebsplanzulassung bereits eine weitere Genehmigung erteilt worden. Der Hauptbetriebsplan bildet die rechtliche Grundlage für eine anschließende Zulassung der Sonderbetriebspläne, in denen dann die Details der geplanten Maßnahmen geregelt werden.
Die Bürgermeister Frank Steffen (Beeskow) und Olaf Klempert (Rietz Neuendorf) bekräftigen: „Wenn das Bergamt weitere Zulassungen erteilt, werden wir die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass unser Gebiet als CO2-Endlager herhalten muss. Andere Optionen der Untergrundnutzung wie die Trinkwasser- und Erdwärmenutzung dürfen nicht gefährdet werden!“ Die Gemeinde Rietz Neuendorf ist mittlerweile dem Beispiel der Stadt Beeskow gefolgt und hat heute ebenfalls Widerspruch eingelegt. Damit hat Vattenfall die Gemeinden im nahezu gesamten Feld gegen sich.
Rechtsanwalt Hartmut Gaßner erklärt: „Ein juristisches Vorgehen gegen die Hauptbetriebsplanzulassung ist nur konsequent. Es muss verhindert werden, dass Vattenfall sein CCS-Projekt über das Betriebsplanverfahren durchsetzt, bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Aufsuchungserlaubnis befunden hat ein entsprechendes CCS-Gesetz in Kraft getreten ist und dessen Anforderungen erfüllt werden.“
Quelle: Gemeinsame Erklärung der Stadt Beeskow, der Gemeinde Rietz-Neuendorf und des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]