Der Senat der Hochschule Lausitz hat bei verschiedenen Gelegenheiten seinen Willen zum Ausdruck gebracht, den Prozess einer Neustrukturierung der Hochschullandschaft in der Lausitz aktiv und konstruktiv zu unterstützen. Wir stellen uns der Herausforderung der Neustrukturierung durch die Bildung von Schwerpunkten der künftigen Hochschulentwicklung in der Lausitz. Und wir unterstützen eine Annäherung der Hochschultypen im Sinne des Bologna-Prozesses, die uns bei der Bewältigung dieser Strukturprobleme helfen kann.
Seitens der Verantwortlichen im MWFK wird darauf Wert gelegt, dass die Neustrukturierung Ergebnis eines demokratischen und vor allem eines partizipativen Prozesses sein solle. Seitens der Hochschule Lausitz hat es deshalb zahlreiche Anregungen und Änderungsvorschläge gegeben. Viele wurden mit Datum vom 02.08.2012 an das MWFK übermittelt. Die Hochschulleitung hat ausdrücklich um eine Kommentierung dieser Vorschläge gebeten. Bis zum heutigen Datum gibt es keine Reaktion. Der Senat der Hochschule Lausitz nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass diese Arbeit im neuen Gesetzentwurf nahezu vollständig ignoriert wurde. Partizipative Prozesse sehen anders aus.
Der Gesetzentwurf selbst beinhaltet immer noch viele Mängel. Viele davon wurden auch im ersten Entwurf beanstandet. Um nur einige zu nennen:
Über eine Vielzahl von Paragraphen verteilt wird eine überaus komplizierte Flexibilisierung der Stundendeputate der Hochschulprofessoren angestrebt. Besser wäre es gewesen, für Neueinstellungen an der neu zu gründenden Universität einen neuen Hochschullehrertyp zu definieren, der sich durch flexibilisierte Stundendeputate auszeichnet, die periodisch mit den Leistungsschwerpunkten in Forschung, Lehre, Gremienarbeit und Transfer abgeglichen werden. Durch eine Überleitungsregelung ließe sich dann der Status der Professorinnen und Professoren, die gegenwärtig an der HL beschäftigt sind, an diese Regeln für Neuberufungen anpassen.
Den Professoren/innen, die gegenwärtig an der BTU Cottbus den Status eines/er Universitätsprofessors/in haben, wird das Recht eingeräumt, in einem verkürzten Berufungsverfahren über die Berufung eines/r Hochschulkollegen/in (FH) zum/r Universitätsprofessor/in zu entscheiden. Gegen ein Berufungsverfahren ist nichts einzuwenden. Es schafft jedoch fortgesetzten Unfrieden, dass diejenigen, die sich heftig gegen jede Annäherung beider Hochschultypen zur Wehr setzen, der Versuchung ausgesetzt werden, über die wissenschaftlichen Leistungen ungeliebter Kolleginnen und Kollegen urteilen zu müssen. Hier sollten externe Gutachter mit einem universitären Hintergrund tätig werden, bis die neue Universität sich gefunden hat.
Folgt man dem Gesetzentwurf, wird der Gründungssenat der neuen Universität aus 14 Mitgliedern, acht Hochschullehrern und je zwei Studenten, zwei sonstigen und zwei akademischen Mitarbeitern bestehen. Nur die Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer soll je zur Hälfte aus der BTU und der HL gewählt werden. Da die BTU sehr viel mehr (akademische) Mitarbeiter und auch mehr Studenten hat, werden die Vertreter dieser Gruppen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der BTU gewählt werden. Dies kann im Gründungssenat zu einer Stimmenverteilung von vier Stimmen aus der HL zu zehn Stimmen aus der BTU führen. Aushandlungsprozesse auf Augenhöhe sind so nicht möglich.
Der Gesetzentwurf enthält die Kategorien „Schools“ und „Fakultäten“ als mögliche Strukturierungen der neuen Einrichtung. Die kategoriale Verwendung dieser Begriffe bleibt im Gesetzentwurf immer noch unklar. Das gilt auch für das Begriffspaar „theoriegeleitet“ und „anwendungsbezogen“, das den Unterschied zwischen Studiengängen universitärer Herkunft und fachhochschulischer Herkunft adressieren soll. Diese Begriffe suggerieren fälschlicherweise, dass das Studium an einer Fachhochschule nicht theoriegeleitet wäre, und tragen damit nicht zur semantischen Klärung bei, sondern bekommen eine diskriminierende Bedeutung.
Der Zeitraum von einem Jahr für eine Neuordnung des Verwaltungsbereiches (bis 01.07.2014) ist illusionär und viel zu kurz. Es wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU zunächst die Fächerstruktur und die Verortung der Studiengänge zu klären sein. Erst dann lässt sich richtig absehen, welche Veränderungen in der Verwaltungsstruktur erforderlich sind.
Ziel der Neugründung war und ist eine neue Form der Universität, eine „Bologna-Universität“. Etwas Neues braucht einen neuen Namen. Der Name „BTU Cottbus-Senftenberg“ ist demgegenüber kontraproduktiv. Es entsteht der Eindruck, dass es letztlich nur um eine Weiterentwicklung der BTU Cottbus geht und die BTU die Hochschule Lausitz „schluckt“.
Die Liste der Mängel ließe sich noch verlängern…
Der Senat fordert das MWFK daher eindringlich auf, den Gesetzentwurf gegenüber den Angehörigen der Hochschule Lausitz in einer öffentlichen Senatssitzung zu erklären und zu den Kritikpunkten Stellung zu nehmen, bevor das Gesetz im Landtag verabschiedet wird. Der Senat ist jederzeit zu einer solchen Diskussion bereit.
Der Senat der Hochschule Lausitz hat bei verschiedenen Gelegenheiten seinen Willen zum Ausdruck gebracht, den Prozess einer Neustrukturierung der Hochschullandschaft in der Lausitz aktiv und konstruktiv zu unterstützen. Wir stellen uns der Herausforderung der Neustrukturierung durch die Bildung von Schwerpunkten der künftigen Hochschulentwicklung in der Lausitz. Und wir unterstützen eine Annäherung der Hochschultypen im Sinne des Bologna-Prozesses, die uns bei der Bewältigung dieser Strukturprobleme helfen kann.
Seitens der Verantwortlichen im MWFK wird darauf Wert gelegt, dass die Neustrukturierung Ergebnis eines demokratischen und vor allem eines partizipativen Prozesses sein solle. Seitens der Hochschule Lausitz hat es deshalb zahlreiche Anregungen und Änderungsvorschläge gegeben. Viele wurden mit Datum vom 02.08.2012 an das MWFK übermittelt. Die Hochschulleitung hat ausdrücklich um eine Kommentierung dieser Vorschläge gebeten. Bis zum heutigen Datum gibt es keine Reaktion. Der Senat der Hochschule Lausitz nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass diese Arbeit im neuen Gesetzentwurf nahezu vollständig ignoriert wurde. Partizipative Prozesse sehen anders aus.
Der Gesetzentwurf selbst beinhaltet immer noch viele Mängel. Viele davon wurden auch im ersten Entwurf beanstandet. Um nur einige zu nennen:
Über eine Vielzahl von Paragraphen verteilt wird eine überaus komplizierte Flexibilisierung der Stundendeputate der Hochschulprofessoren angestrebt. Besser wäre es gewesen, für Neueinstellungen an der neu zu gründenden Universität einen neuen Hochschullehrertyp zu definieren, der sich durch flexibilisierte Stundendeputate auszeichnet, die periodisch mit den Leistungsschwerpunkten in Forschung, Lehre, Gremienarbeit und Transfer abgeglichen werden. Durch eine Überleitungsregelung ließe sich dann der Status der Professorinnen und Professoren, die gegenwärtig an der HL beschäftigt sind, an diese Regeln für Neuberufungen anpassen.
Den Professoren/innen, die gegenwärtig an der BTU Cottbus den Status eines/er Universitätsprofessors/in haben, wird das Recht eingeräumt, in einem verkürzten Berufungsverfahren über die Berufung eines/r Hochschulkollegen/in (FH) zum/r Universitätsprofessor/in zu entscheiden. Gegen ein Berufungsverfahren ist nichts einzuwenden. Es schafft jedoch fortgesetzten Unfrieden, dass diejenigen, die sich heftig gegen jede Annäherung beider Hochschultypen zur Wehr setzen, der Versuchung ausgesetzt werden, über die wissenschaftlichen Leistungen ungeliebter Kolleginnen und Kollegen urteilen zu müssen. Hier sollten externe Gutachter mit einem universitären Hintergrund tätig werden, bis die neue Universität sich gefunden hat.
Folgt man dem Gesetzentwurf, wird der Gründungssenat der neuen Universität aus 14 Mitgliedern, acht Hochschullehrern und je zwei Studenten, zwei sonstigen und zwei akademischen Mitarbeitern bestehen. Nur die Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer soll je zur Hälfte aus der BTU und der HL gewählt werden. Da die BTU sehr viel mehr (akademische) Mitarbeiter und auch mehr Studenten hat, werden die Vertreter dieser Gruppen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der BTU gewählt werden. Dies kann im Gründungssenat zu einer Stimmenverteilung von vier Stimmen aus der HL zu zehn Stimmen aus der BTU führen. Aushandlungsprozesse auf Augenhöhe sind so nicht möglich.
Der Gesetzentwurf enthält die Kategorien „Schools“ und „Fakultäten“ als mögliche Strukturierungen der neuen Einrichtung. Die kategoriale Verwendung dieser Begriffe bleibt im Gesetzentwurf immer noch unklar. Das gilt auch für das Begriffspaar „theoriegeleitet“ und „anwendungsbezogen“, das den Unterschied zwischen Studiengängen universitärer Herkunft und fachhochschulischer Herkunft adressieren soll. Diese Begriffe suggerieren fälschlicherweise, dass das Studium an einer Fachhochschule nicht theoriegeleitet wäre, und tragen damit nicht zur semantischen Klärung bei, sondern bekommen eine diskriminierende Bedeutung.
Der Zeitraum von einem Jahr für eine Neuordnung des Verwaltungsbereiches (bis 01.07.2014) ist illusionär und viel zu kurz. Es wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule Lausitz (FH) und der BTU zunächst die Fächerstruktur und die Verortung der Studiengänge zu klären sein. Erst dann lässt sich richtig absehen, welche Veränderungen in der Verwaltungsstruktur erforderlich sind.
Ziel der Neugründung war und ist eine neue Form der Universität, eine „Bologna-Universität“. Etwas Neues braucht einen neuen Namen. Der Name „BTU Cottbus-Senftenberg“ ist demgegenüber kontraproduktiv. Es entsteht der Eindruck, dass es letztlich nur um eine Weiterentwicklung der BTU Cottbus geht und die BTU die Hochschule Lausitz „schluckt“.
Die Liste der Mängel ließe sich noch verlängern…
Der Senat fordert das MWFK daher eindringlich auf, den Gesetzentwurf gegenüber den Angehörigen der Hochschule Lausitz in einer öffentlichen Senatssitzung zu erklären und zu den Kritikpunkten Stellung zu nehmen, bevor das Gesetz im Landtag verabschiedet wird. Der Senat ist jederzeit zu einer solchen Diskussion bereit.