Auch wenn am Wochenende eine Hitzewelle über die Lausitz rollt (wie berichtet), warnt die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), dass der Großräschener See im OSL-Kreis weiterhin nicht zum Baden oder Bootfahren freigegeben ist. Ein noch zu niedriger Wasserstand macht eine gefahrlose Nutzung derzeit nicht möglich, so die LMBV.
Die LMBV teilte dazu mit:
Senftenberg/Großräschen. Das noch nicht vollständig geflutete Restloch im vormaligen Tagebau Meuro bei Großräschen ist noch nicht für eine Nutzung zum Baden und Bootsfahren freigegeben. Auf Bitte des zuständigen Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) weist der Bergbausanierer LMBV angesichts der bevorstehenden Sommertage erneut nachdrücklich darauf hin, dass es derzeit noch nicht erlaubt und noch zu gefährlich ist, sich auf oder ins Gewässer des Großräschener Sees zu begeben. Dies ist durch den derzeit noch zu niedrigen Seewasserstand von 99,20 m NHN und der damit fehlenden und notwendigen 2-Meter-Überdeckung über dem Seeuntergrund begründet. Erst bei einer erreichten dauerhaften Wasserlamelle von 100,00 bis 101,00 m NHN wird eine gefahrlose Seenutzung in allen Seebereichen möglich werden.
Am zurückliegenden Mittwoch, dem 15.06.2022, waren während einer Kontrollbefahrung zwei auf dem Großräschener See befindliche Schlauchboote mit Insassen und fünf größere Personengruppen am bereits fertigen Strand Großräschen festgestellt worden. Die durch die LMBV gestellte Schilderlinie des Sperrbereiches war vollständig und erkennbar. Die Polizeistation Senftenberg sowie das Ordnungsamt Großräschen wurden umgehend informiert. Zwei Beamte der Polizei und zwei Mitarbeiter vom Ordnungsamt verwiesen die angetroffenen Personen von der Wasserfläche und vom Strandbereich. Die LMBV bittet vor diesem Hintergrund noch einmal nachdrücklich um das Respektieren der Sperrschilder und Nichtbetreten der LMBV-Sperrbereiche in der Lausitz. Für den derzeitig verständlichen Badewunsch sind bereits mehrere benachbarte Bergbaufolgeseen sicher nutzbar, so u.a. an ausgewiesenen Uferabschnitten am Gräbendorfer See, am Geierswalder See sowie am Partwitzer See und nicht zuletzt am Senftenberger See.
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Red. / Presseinfo
Bild: LMBV