Senftenberg: Am Sonntag, den 21.10.2018 gegen 02.00 Uhr wurde der 23 jährige Fahrer eines Pkw in Senftenberg kontrolliert. Der 23 jährige ist lediglich im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis. Da er sich bereits drei Jahre in Deutschland aufhält, hätte er diese umtauschen müssen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige gefertigt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Kriminalpolizei ermittelt zum Sachverhalt.
Senftenberg: Am Freitag, den 19.10.2018 gegen 20.30 Uhr wurde die Polizei durch einen erbosten 40 jährigen Pkw-Fahrer in die Senftenberger Straße gerufen. Fünf Jugendliche sollten seinen Pkw beschädigt haben. Vor Ort wurden die Personalien der fünf Jugendlichen erhoben und der Sachverhalt geprüft. Ein Jugendlicher hatte einen Apfel gegen den Pkw geworfen. Ein Sachschaden war glücklicherweise nicht entstanden. Jedoch wird es für den Pkw Fahrer teuer, da Alkoholgeruch festgestellt wurde. Ein Test ergab vor Ort einen Wert von 0,62 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein weiterer Test in Senftenberg durchgeführt. Der hier ermittelte Wert von 0,30 mg/l (= 0,60 Promille) führt zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Diese ist neben einer Geldbuße in Höhe von 500,- € mit einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg belegt.
Vetschau: Am Samstag, den 20.10.2018 gegen 10.30 Uhr wurde ein 33 jähriger, polizeibekannter Cottbuser, im Penny-Markt durch das Personal festgestellt. Er versuchte eine Getränkebüchse, im Wert von 2,39 €, zu entwenden. Es wurde eine Anzeige aufgenommen und ein Hausverbot ausgesprochen.
Lübbenau: Am Samstag, den 20.10.2018 gegen 12.30 Uhr wurde eine Kundin des Rewe Marktes bestohlen. Sie hatte ihre Einkaufstasche mit Geldbörse im Einkaufswagen stehen lassen. Das nutzte eine unbekannte männliche Person und entnahm die Börse aus der Tasche. Danach flüchtete er mit zwei weiteren Personen in Richtung Straße der Jugend. Natürlich waren in der Börse, neben Bargeld, auch die EC Karte, der Personalausweis, die Krankenkarte und der Rentenausweis – eben alles was „Frau“ so zum Einkaufen braucht. Der Schaden wird mit 200,- € angegeben. Neben dem Ärger hat die Geschädigte jetzt natürlich auch viel Lauferei. Die Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei geführt.
Lauchhammer: Am Samstag, den 20.10.2018 hatte sich der geschädigte Rentner eine Dame über eine Kontaktanzeige zum „Abendessen“ eingeladen. Nach Absprache der Modalitäten wurde sie mit dem vereinbarten Lohn vergütet. Es kam zu den abgesprochenen Aktivitäten. Nachdem die Dame gegen 19.00 Uhr die Wohnung verlassen hatte, stellte der Eigentümer fest, dass seine „sicher verwahrten Ersparnisse“ von etwa 8.500,- € nebst Briefumschlag verschwunden waren. Er geht davon aus, dass der Besuch das Bargeld an sich genommen hat. Es wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Spuren wurden gesichert. Die Kriminalpolizei ermittelt.
pm/red