20:14 Uhr, 21.05.2021 | Gastronomie öffnet wieder. LucaApp, Maske, Nachweise, Tests. Was zu beachten ist
Die sinkenden Inzidenzzahlen in den Südbrandenburger Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald und der kreisfreien Stadt Cottbus bewirken, dass neben gelockerten Regeln für den Handel und Dienstleistungen auch die Gastronomie ihre Außenbereiche wieder öffnen darf. Welche Regeln gelten, was zu beachten ist bei Coronatests und Nachweisen und wie beispielsweise die Luca-App funktioniert, erklären wir im Titelvideo. Wo in den Landkreisen und Cottbus Testzentren sind und welche über Pfingsten geöffnet haben, beleuchten wir im Artikel.
Wir haben symbolisch und zur Probe heute bei der Strandpromenade Cottbus “eingecheckt”. Wie es dort abläuft seht ihr im Video -> Hier anschauen auf unserem Youtubekanal.
17:42 Uhr, 21.05.2021 | Calau: Besuch der Stadtbibliothek ab Dienstag wieder möglich
Über Lockerungen der Coronabedingungen können sich auch Bücherfreunde in Calau freuen. Denn ab kommendem Dienstag, den 25. Mai, öffnet die Stadtbibliothek in der Straße der Jugend 24 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten. Folgende Einlassbeschränkungen sind gemäß Corona-Eindämmungsverordnung vorgeschrieben und werden umgesetzt:
- Einlass nur mit Termin, Vereinbarung unter Tel. 03541 / 891-512.
- Das Tragen einer medizinischen Maske (z.B. FFP2 oder OP-Maske) ist Pflicht.
- Die Kontaktdaten werden erfasst.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die entliehenen Medien nicht mehr automatisch verlängert werden. Das Team um Bibliotheks-Leiterin Steffi Clemens freut sich auf viele Besucher. Weitere Informationen unter www.calau.de/bibliothek
Hintergrund: Die Stadtbibliothek gehört zu den kulturellen Einrichtungen der Stadt Calau, die von Benutzergruppen jeden Alters aufgesucht wird. Heute bietet sie auf insgesamt 220 m² ca. 21 000 Medien an und hat rund 700 angemeldete Nutzer. In der Bibliothek befinden sich Anleseplätze sowie Arbeitsplätze. Der Ausleihbereich ist so eingerichtet, dass den verschiedenen Benutzergruppen separate Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Der Bestand der Stadtbibliothek ist im Online-Katalog der Stadtbibliothek Calau einsehbar. Die Stadtbibliothek ist Mitglied im Onleihe-Verbund Niederlausitz. Hier stehen ca. 10.000 eMedien zur Ausleihe bereit.
17:35 Uhr, 21.05.2021 | Impfupdate: Schutzimpfungen in Brandenburg
In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 865.688 Menschen eine Erstimpfung erhalten, 354.093 sind vollständig geimpft (das entspricht 34,3 % beziehungsweise 14,0 % der Bevölkerung). Insgesamt wurden nach Angaben des Impflogistik-Stabes 1.219.781 Impfungen verabreicht (Stand 20.05.2021). Das sind 29.096 mehr Impfungen als am Vortag gemeldet wurden.
17:30 Uhr, 21.05.2021 | Spree-Neiße: Inzidenz wieder über 100
Aktuelle Fallzahlen im Landkreis | Stand: 21.05.2021 |
Bestätigte Infektionen insgesamt | 7560 |
Veränderung zum Vortag | + 23 |
davon stationäre Behandlung | 14 |
Angeordnete Quarantäne (nicht enthalten positiv Getestete) | 342 |
davon geheilt | 7042 |
Anzahl der Todesfälle durch/oder in Verbindung mit Covid-19 | 187 |
Aktuell infizierte Personen | 331 |
7-Tage-Inzidenzwert * | 102,9 |
* Anzahl Neuinfektionen der letzten 7 Tage / 113720 (Einwohner LKSPN) * 100000
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen können.)
Infektionsfälle im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Kommune | Anzahl bestätigt |
---|---|
Amt Burg (Spreewald) | 703 (+ 2) |
Amt Döbern-Land | 718 |
Amt Peitz | 567 (+ 2) |
Gemeinde Kolkwitz | 516 (+ 2) |
Gemeinde Neuhausen/Spree | 297 |
Gemeinde Schenkendöbern | 237 |
nicht im Landkreis | 95 |
Stadt Drebkau | 337 |
Stadt Forst (Lausitz) | 1130 (+ 5) |
Stadt Guben | 1090 (+ 7) |
Stadt Spremberg | 1639 (+ 5) |
Stadt Welzow | 231 |
7-Tage-Inzidenz Übersicht
21.05.2021 | 102.9 |
20.05.2021 | 99.4 |
19.05.2021 | 79.1 |
18.05.2021 | 87.9 |
17.05.2021 | 92.3 |
16.05.2021 | 89.7 |
15.05.2021 | 96.7 |
16:03 Uhr, 21.05.2021 | Cottbus startet mit Lockerungen unter Auflagen in das Pfingstwochenende
Ab morgen fällt auch in Cottbus die Bundesnotbremse. Wie bekannt, treten in der Folge auch Lockerungen und Öffnungen für unter anderem Außengastronomie, touristische Übernachtungen, Sport, Freiluftevents, körpernahe Dienstleistungen sowie den Handel in Kraft. Die Stadt Cottbus hat heute nochmals über die neuen Regeln und die entsprechenden Auflagen informiert, in dem Zuge allerdings auch an das persönliche Verantwortungsbewusstsein appelliert: „Wenn der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge über 100 liegt, dann sind alle Lockerungen und Öffnungen kaputt. Dann fällt das alles zusammen wie ein Kartenhaus. Das will keiner von uns“, so Verwaltungsstabsleiter Thomas Bergner heute.
Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen
15:21 Uhr, 21.05.2021 | Landkreis Bautzen: Regeln voraussichtlich ab Montag / Öffnungszeiten Testzentren am Pfingstwochenende
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Freitag, 21. Mai 2021, insgesamt 32 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Darin enthalten sind 21 Nachmeldungen von PCR-Tests der vergangenen Tage.
115 weitere Patienten gelten als genesen. 805 Personen sind aktuell infiziert. 1.453 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Zwei Patienten im Alter von 81 und 83 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn steigt damit auf 886.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 103 Corona-Patienten behandelt, 28 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 75,4.
In eigener Sache: Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ist am Pfingstmontag nicht besetzt.
Öffnungszeiten der Corona-Testzentren am Pfingstwochenende
Aufgrund des Feiertages sind am Montag viele der Testzentren nicht geöffnet. Folgende Corona-Testzentren im Landkreis Bautzen haben am Pfingstwochenende geöffnet.
Vorabinformation: Corona-Regeln voraussichtlich ab Montag
Im Landkreis Bautzen liegt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI erneut unter 100. Sollte am morgigen Sonnabend, 22.05.2021, der Wert erneut unter 100 liegen, gelten ab Montag, 24.05.2021, 0.00 Uhr, neue Corona-Regeln. Sollte der Wert am Sonnabend über 100 liegen, würde die Zählung der fünf Werktage ab Dienstag erneut beginnen. Das Erreichen der Unterschreitung an diesem Sonnabend würde durch den Landkreis noch am gleichen Tag bekanntgegeben.
Die Regelungen der Bundesnotbremse würden dann durch die Regeln der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung abgelöst. Zu den Änderungen zählten in diesem Fall:
- Außengastronomie darf wieder öffnen
Ist ein Hausstand am Tisch gibt es keine Nachweispflichten. Treffen sich zwei Hausstände, so müssen diese ein 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen, es sei denn es handelt sich um Genesene (max. 6 Monate nach Test, frühestens 28 Tage) oder vollständig Geimpfte (14 Tage nach zweiter Impfdosis, Ausnahme: Johnson & Johnson-Impfstoff nach erster Dosis oder Genesene mit einer Impfdosis). Alternativ kann ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, sofern dies dort angeboten wird. Alle Gäste müssen ihre Personalien für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben.
Vollständige Impfungen können durch einen Impfausweis nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Genesung kann durch das damalige PCR-Testergebnis bzw. eine entsprechende Befundkopie des Hausarztes oder des Gesundheitsamts, hilfsweise auch die entsprechenden damaligen Quarantänebescheide erfolgen.
- Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
- Kontaktbeschränkungen: Es darf sich ein Hausstand mit einem weiteren Hausstand mit fünf Personen drinnen, draußen mit maximal 10 Personen treffen. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Körpernahe Dienstleistungen können mit Kontakterfassung und negativem Test in Anspruch genommen werden. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Camping- und Caravaningplätze können öffnen, Ferienwohnungen können vermietet werden.
- Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit Kontakterfassung und negativem Test erlaubt. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich möglich, jeweils mit Kontakterfassung und negativem Test. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen. Ohne Testnachweis ist kontaktfreier Sport auf Außenanlagen für Erwachsene sowie Kontaktsport für Gruppen bis zu 20 Minderjährige im Außenbereich (auch Außensportanlagen) möglich. Trainer müssen in jedem Fall einen negativen Testnachweis mit sich führen.
- Botanische und zoologische Gärten, Tierparks dürfen im Außenbereich mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Stadt-, Gäste- und Naturführungen sind mit maximal 10 Teilnehmern bei Kontakterfassung und negativem Testnachweis möglich. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen dürfen auch für Gruppenunterricht mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
Neue Absonderungsverordnung des Landkreises ab Montag
Im Landkreis Bautzen tritt ab Montag, 24. Mai 2021, eine neue Verordnung zu den Absonderungspflichten in Kraft. Damit folgt der Landkreis Bautzen einer Vorgabe des Freistaates. Die Verordnung wird im Wesentlichen an die neuen Bundesverordnungen angepasst. Neu ist, dass geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne müssen, sofern bei der infizierten Person nicht eine der besorgniserregenden Virusvarianten (Ausnahme: britische Variante) festgestellt wurde. Positive Schnelltestergebnisse müssen nun verpflichtend durch einen PCR-Test überprüft werden. Dies wird im Landkreis Bautzen jedoch bereits so gehandhabt. Enge Kontaktpersonen sollen zudem zum Ende ihrer Quarantäne per Schnelltest durch das Gesundheitsamt oder deren Beauftragte noch einmal getestet werden, da diese oft erst gegen Ende der Quarantänezeit infektiös werden. Auch dies wird im Landkreis Bautzen bereits so umgesetzt.
Impffortschritt im Landkreis Bautzen (nur Impfzentren)
Erstimpfungen: | 42.747 |
Zweitimpfungen: | 27.740 |
Quelle: Freistaat Sachsen
Vergleich zum Vortag | ||
Gesamtzahl aller bestätigten Infektionen: | 27.029 | + 32 |
Genesene Patienten: | 25.338 | + 115 |
Todesfälle: | 886 | + 2 |
Aktuell erkrankt: | 805 | – 85 |
davon stationär: | 55 | + 2 |
Quarantänen aktuell: | 1.453 | – 74 |
Quarantänen beendet: | 73.974 | + 6.242 ** |
Tests vom Vortag: (nur Gesundheitsamt, ohne Hausärzte) | 72 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl) | 264 | |
7-Tage-NeuInfektionen: (Bezogen auf 100.000 Einwohner) * | 88,07 | |
7-Tage-Inzidenz | 75,4 |
15:01 Uhr, 21.05.2021 | Landkreis Görlitz: Inzidenzwert unter 100 / Insgesamt 90 Erkrankte in Kliniken
Aktuelle Zahlen des Landkreises im Überblick – Stand 21.05.2021, 0 Uhr
Aktuell | Veränderung zum Vortag | |
---|---|---|
7-Tage-Inzidenz (Landkreis) | 97,73 | – 5,54 |
Coronafälle (gesamt) | 20.128 | + 11 |
davon Fälle mit britischer Variante B.1.1.7 (gesamt) | 1.146 | + 12* |
Positiv PCR-getestete Personen in Quarantäne | 513 | – 61 |
Personen in stationärer Behandlung | 90 | – 9 |
Todesfälle | 1.106 | 0 |
* Die Mutationen wurden für bereits bestehende Fälle gemeldet. Erklärung: Um Virusmutationen zu erkennen, ist die Sequenzierung eines positiven PCR-Tests notwendig, sodass die Befunde erst nachträglich bekannt werden.
zur Übersicht der aktuellen Zahlen in den Kommunen (Gemeindetabelle)
Aktuell wurden im Landkreis Görlitz elf neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber dem Vortag ermittelt. Die Neuinfektionen betreffen ausschließlich Erwachsene.
Die durch den Landkreis ermittelte 7-Tage-Inzidenz beträgt 97,73 je 100.000 Einwohner, der durch das RKI ermittelte Wert liegt heute bei 94,6. Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung.
Derzeit befinden sich 90 Menschen in medizinischer Behandlung in Kliniken des Landkreises Görlitz, 21 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung.
Im Landkreis Görlitz sind bislang 1.146 Fälle der britischen Mutante (B.1.1.7) von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden, das sind zwölf mehr als am Vortag. 91 davon sind aktuell noch aktiv und stehen unter Quarantäne.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 20.128 Menschen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Derzeit befinden sich 513 Personen mit positivem PCR-Test in häuslicher Quarantäne.
In Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion sind im Landkreis Görlitz bisher 1.106 Menschen verstorben.
7-Tage-Inzidenz nach dem Berechnungsverfahren des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Tag 8 | Tag 7 | Tag 6 | Tag 5 | Tag 4 | Tag 3 | Tag 2 | Tag 1 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
14.05. | 15.05. | 16.05. | 17.05. | 18.05. | 19.05. | 20.05. | 21.05. | |
158,7 | 131,8 | 131,8 | 133,0 | 91,4 | 102,1 | 93,0 | 94,6 | Inzidenz |
*bezogen auf Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach Meldung des RKI, Stand: 21.05.2021, RKI-Dashboard
12:22 Uhr, 21.05.2021 | Inzidenz in Cottbus leicht gestiegen
Der Inzidenzwert in Cottbus ist leicht gestiegen und liegt derzeit bei 55. Innerhalb der letzten 24 Stunden wurden weitere sieben Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Das gab die Stadt heute bekannt.
Zum ganze Artikel ->> Weiterlesen
12:13 Uhr, 21.05.2021 | Elbe-Elster: Inzidenzwert steigt leicht auf 62,90
12:10 Uhr, 21.05.2021 | Oder-Spree: 7-Tage-Inzidenz sintk auf 45,3
Im Landkreis Oder-Spree sind laut Statistik des Robert Koch-Instituts mit Stand 21. Mai 2021 200 Personen nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert. Im Laufe des gestrigen Tages wurden 8 neue Fälle erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, unterschreitet im Landkreis Oder-Spree seit dem 10. Mai 2021 den Schwellenwert von 100 und liegt am heutigen Tag bei 45,3 – der Wert für Brandenburg bei 49,1. Somit hat es im Landkreis Oder-Spree an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ununterbrochen kumulativ weniger als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage gegeben. Daher treten ab dem 17. Mai 2021 im Kreisgebiet die Schutzmaßnahmen der sogenannten “Bundes-Notbremse“ gemäß § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz außer Kraft. Es gelten aber weiter die Festlegungen der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.
Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 8116 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 7608 Infizierte als genesen. Die Zahl der im Kontext mit dem Coronavirus im Landkreis Oder-Spree zu beklagenden Todesfälle hat sich nicht erhöht und liegt weiterhin bei 308.
Datengrundlage für diese Veröffentlichung ist die Meldesoftware SurvNet des Robert Koch-Instituts.
12:05 Uhr, 21.05.2021 | Dahme-Spreewald: Inzidenzwert steigt auf 40,4
Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG | |
bestätigte Infektionen | 6.981 |
Veränderung zum Vortag | +15 |
Todesfälle | 246 |
Genesene | 6.587 |
aktuell infizierte Personen | 148 |
davon in stationärer Behandlung | 11 |
7-Tage-Inzidenz | 40,4 |
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.) |
Entwicklung 7-Tage-Inzidenz im LDS | |||||||
Datum | 21.05. | 20.05. | 19.05. | 18.05. | 17.05. | 16.05. | 15.05. |
Inzidenz | 40,4 | 35,1 | 43,9 | 42,7 | 43,3 | 48,6 | 50,4 |
12:01 Uhr, 21.05.2021 | Oberspreewald-Lausitz: Inzidenz gleichbleibend bei 51,2 / Weitere 16 Neuinfektionen
Landkreis OSL | |
Neufälle im 24h-Vergleich | 16 |
bestätigte Fälle | 7.293 |
aktuelle Fälle | 155 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 7 (Stand 20.05.) |
Genesene | 6.874 |
Sterbefälle | 264 |
in Quarantäne | 281 (Stand 20.05.) |
Stand: 21.05.2021 (Quelle: http://corona.rki.de)
Mehr unter > Corona-Statistik Oberspreewald-Lausitz
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Unterschreitet ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an 5 aufeinander folgenden Werktagen* die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen außer Kraft.
(* Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage)
Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz | |
15.05.2021 | 91,4 |
16.05.2021 | 75,9 |
17.05.2021 | 76,8 |
18.05.2021 | 74,1 |
19.05.2021 | 57,6 |
20.05.2021 | 51,2 |
21.05.2021 | 51,2 |
Erläuterung:
7-Tage-Inzidenz bis 100 |
7-Tage-Inzidenz über 100 bis 150 |
7-Tage-Inzidenz über 150 bis 165 |
7-Tage-Inzidenz über 165 bis 200 |
7-Tage-Inzidenz über 200 |
11:09 Uhr, 21.05.2021 | Corona-Testmöglichkeit zum Pfingstwochenende in Guben
In Guben ist zum Pfingstwochenende die Corona-Teststelle in der Forster Straße 58 geöffnet. Samstag bis Montag in der Zeit von 08:00 bis 11:30 Uhr können sich Interessierte testen lassen. Das gab die Stadt heute bekannt.
Zum ganzen Artikel ->> Weiterlesen
10:04 Uhr, 21.05.2021 | 191 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 3.832
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 191 erhöht. So sind insgesamt 107.425 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 21.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 225 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 63 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 58 beatmet werden. In Brandenburg sind ungefähr 99.900 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 3.832.
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 21.05., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | 7-Tage-Fallzahl | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +5 | 6.022 | 34,0 | 63 | 220 (+1) |
Brandenburg a. d. H. | +4 | 2.270 | 36,0 | 26 | 82 (+0) |
Cottbus/Chóśebuz | +8 | 5.856 | 51,2 | 51 | 204 (+1) |
Dahme-Spreewald | +15 | 6.981 | 40,4 | 69 | 246 (+0) |
Elbe-Elster | +12 | 7.043 | 62,9 | 64 | 242 (+0) |
Frankfurt (Oder) | +5 | 2.212 | 51,9 | 30 | 107 (+0) |
Havelland | +2 | 6.161 | 54,6 | 89 | 180 (+0) |
Märkisch-Oderland | +10 | 6.883 | 34,2 | 67 | 273 (+0) |
Oberhavel | +33 | 8.272 | 64,3 | 137 | 266 (+0) |
Oberspreewald-Lausitz | +16 | 7.293 | 51,2 | 56 | 264 (+0) |
Oder-Spree | +8 | 8.116 | 45,3 | 81 | 308 (+0) |
Ostprignitz-Ruppin | +3 | 4.131 | 21,2 | 21 | 151 (+0) |
Potsdam | +17 | 6.999 | 51,0 | 92 | 239 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +6 | 7.795 | 40,2 | 87 | 199 (+1) |
Prignitz | +0 | 3.209 | 32,8 | 25 | 162 (+0) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +23 | 7.560 | 102,9 | 117 | 187 (+0) |
Teltow-Fläming | +19 | 6.760 | 65,3 | 111 | 202 (+0) |
Uckermark | +5 | 3.862 | 42,9 | 51 | 161 (+0) |
Brandenburg gesamt | +191 | 107.425 | 49,1 | 1.237 | 3.693 (+3) |
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / |
21.05. |
20.05. |
19.05. |
18.05. |
17.05. | Sonntag 16.05. |
15.05. |
14.05. | Feiertag 13.05. | 12.05. |
Barnim | 34,0 | 37,2 | 48,6 | 59,4 | 59,9 | 67,5 | 64,2 | 74,5 | 76,1 | 78,8 |
Brandenburg a. d. H. | 36,0 | 37,4 | 40,2 | 48,5 | 51,3 | 54,0 | 55,4 | 62,3 | 62,3 | 55,4 |
Cottbus | 51,2 | 61,2 | 67,2 | 78,3 | 77,2 | 71,2 | 75,2 | 103,3 | 98,3 | 112,4 |
Dahme-Spreewald | 40,4 | 35,1 | 43,9 | 42,7 | 43,3 | 48,6 | 50,4 | 51,5 | 61,5 | 66,2 |
Elbe-Elster | 62,9 | 60,9 | 81,5 | 98,2 | 97,2 | 99,2 | 114,9 | 129,6 | 147,3 | 145,3 |
Frankfurt (Oder) | 51,9 | 51,9 | 57,1 | 46,8 | 43,3 | 46,8 | 71,0 | 81,4 | 79,7 | 74,5 |
Havelland | 54,6 | 62,6 | 68,7 | 60,1 | 53,4 | 58,9 | 71,2 | 76,7 | 69,9 | 74,2 |
Märkisch-Oderland | 34,2 | 43,9 | 47,5 | 51,1 | 53,6 | 56,2 | 58,2 | 70,5 | 62,8 | 63,3 |
Oberhavel | 64,3 | 64,8 | 68,6 | 70,5 | 57,3 | 56,8 | 47,4 | 55,4 | 50,7 | 56,4 |
Oberspreewald-Lausitz | 51,2 | 51,2 | 57,6 | 74,1 | 76,8 | 75,9 | 91,4 | 96,0 | 105,1 | 122,5 |
Oder-Spree | 45,3 | 52,0 | 62,1 | 62,6 | 63,2 | 58,7 | 63,8 | 68,8 | 74,4 | 87,8 |
Ostprignitz-Ruppin | 21,2 | 32,4 | 35,4 | 46,5 | 47,5 | 47,5 | 44,5 | 50,6 | 48,6 | 41,5 |
Potsdam | 51,0 | 59,3 | 63,8 | 66,0 | 66,0 | 71,0 | 84,3 | 86,0 | 102,6 | 105,4 |
Potsdam-Mittelmark | 40,2 | 36,9 | 41,1 | 40,6 | 42,5 | 49,9 | 34,6 | 42,5 | 54,9 | 60,0 |
Prignitz | 32,8 | 31,5 | 31,5 | 40,7 | 39,4 | 39,4 | 39,4 | 46,0 | 61,7 | 69,6 |
Spree-Neiße | 102,9 | 99,4 | 79,1 | 87,9 | 92,3 | 89,7 | 96,7 | 96,7 | 98,5 | 129,3 |
Teltow-Fläming | 65,3 | 60,0 | 62,9 | 63,5 | 64,1 | 58,8 | 65,3 | 72,4 | 75,3 | 79,4 |
Uckermark | 42,9 | 45,4 | 38,7 | 56,3 | 59,7 | 68,1 | 65,6 | 80,7 | 90,0 | 89,1 |
Brandenburg gesamt | 49,1 | 51,4 | 55,8 | 60,4 | 59,8 | 61,7 | 64,4 | 72,3 | 76,3 | 81,7 |
7-Tage-Inzidenz ≤ 100 | Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft. |
7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150 | |
7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165 | |
7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200 | |
7-Tage-Inzidenz ≥ 200 |
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.
10:02 Uhr, 21.05.2021 | Guben: Öffnung der kommunalen Einrichtungen
Ab Pfingstsonntag, 23. Mai 2021 hat das Stadt- und Industriemuseum wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Wir laden alle ein, die aktuelle Sonderausstellung „Gebraut – Geschaut – Erzählt“ zur Geschichte des Bieres und zu Gubener Brauereien zu besuchen. Vorerst ist ein Besuch des Museums nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (03561) 6871-2100 möglich. Der Besuch richtet sich nach den regulären Museumsöffnungszeiten:
Dienstag – Freitag: 12:00 – 17:00 Uhr
Sonntag: 14:00 – 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen einer medizinischen Maske während des Museumsbesuches.
Stadtbibliothek
Ab Dienstag, 25. Mai 2021 öffnet die Stadtbibliothek Guben wieder. Vorerst ist das Betreten der Bibliothek nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Termine sind auf eine halbe Stunde pro Haushalt begrenzt. Beim Bibliotheksbesuch gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht, eine medizinische Maske zu trage
Terminvereinbarungen sind telefonisch bzw. über WhatsApp unter (03561) 6871 2300 und per E-Mail unter [email protected] von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.