Der Herbststurm „Xavier“ hat auch in den Wäldern Südbrandenburgs teilweise erhebliche Schäden angerichtet. Die betroffenen Waldbesitzer können sich jetzt Unterstützung vom Land sichern. Die Oberförstereien des Landesbetriebs Forst Brandenburg und private forstliche Dienstleister stehen den Waldbesitzern beratend zur Seite. Mitglieder in Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sollten sich an ihre FBG wenden.
Das Landwirtschaftsministerium stellt zudem Fördermittel zur Wiederverjüngung von geschädigten Beständen zur Verfügung. Förderfähig sind insbesondere flächige Schäden mit zahlreichen Würfen auf einer Fläche, nicht jedoch Einzelwürfe und Schäden auf Kleinstflächen. Die Förderung gilt für alle Bestandsalter und Baumarten. Der nächste Antragstermin ist der 15. Februar 2018, somit bleibt genügend Zeit für die fachliche Sondierung und Antragstellung. Weiterhin können Waldbesitzer für ihr Sturmholz eine 50-prozentige Einkommenssteuerermäßigung für außerordentliche Holznutzungen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
pm/red