Auch künftige Braunkohletagebaue werden nach Ansicht der brandenburgischen Bergbehörde weniger als 300 Meter Abstand zu Siedlungen einhalten. Dies geht aus einem Brief des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hervor, den die Behörde Anfang Juli an den Vertreter der Umweltverbände im Braunkohlenausschuss sandte.
Betroffene neuer Tagebaue können sich demzufolge nicht auf den oft genannten 300-Meter-Abstand verlassen, sondern müssen auch mit deutlich geringeren Abständen rechnen.
In einer Antwort an die Behörde stellte die GRÜNE LIGA klar, dass die verbindliche Festlegung größerer Abstände durch die Landesplanung möglich und notwendig ist. Festlegungen der Landesplanung können und sollten über die Grenzwerte des Berg- und Immissionsschutzrechtes hinausgehen. Der 1000-m-Abstand zwischen Siedlungen und Windparks ist dafür ein Beispiel. Ein solcher Mindestabstand – auch für den Bergbau – sei eine der notwendigen Schlussfolgerungen aus dem Unglück von Nachterstedt.
Anlass der Auseinandersetzung ist das laufende Planverfahren für den Tagebau Welzow-Süd, Teilfeld II. Hier stellte sich im Scopingtermin am 23.Juni heraus, dass Vattenfall plant, die Stadt Welzow in Abständen von nur 150 bis 250 Metern zu umfahren.
Den Briefwechsel zwischen dem LBGR und Herrn Schuster von der GRÜNEN LIGA finden Sie auf der Internetseite
www.lausitzer-braunkohle.de
Quelle: Grüne Liga, Umweltgruppe Cottbus
Fotos: Archivbilder
Auch künftige Braunkohletagebaue werden nach Ansicht der brandenburgischen Bergbehörde weniger als 300 Meter Abstand zu Siedlungen einhalten. Dies geht aus einem Brief des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hervor, den die Behörde Anfang Juli an den Vertreter der Umweltverbände im Braunkohlenausschuss sandte.
Betroffene neuer Tagebaue können sich demzufolge nicht auf den oft genannten 300-Meter-Abstand verlassen, sondern müssen auch mit deutlich geringeren Abständen rechnen.
In einer Antwort an die Behörde stellte die GRÜNE LIGA klar, dass die verbindliche Festlegung größerer Abstände durch die Landesplanung möglich und notwendig ist. Festlegungen der Landesplanung können und sollten über die Grenzwerte des Berg- und Immissionsschutzrechtes hinausgehen. Der 1000-m-Abstand zwischen Siedlungen und Windparks ist dafür ein Beispiel. Ein solcher Mindestabstand – auch für den Bergbau – sei eine der notwendigen Schlussfolgerungen aus dem Unglück von Nachterstedt.
Anlass der Auseinandersetzung ist das laufende Planverfahren für den Tagebau Welzow-Süd, Teilfeld II. Hier stellte sich im Scopingtermin am 23.Juni heraus, dass Vattenfall plant, die Stadt Welzow in Abständen von nur 150 bis 250 Metern zu umfahren.
Den Briefwechsel zwischen dem LBGR und Herrn Schuster von der GRÜNEN LIGA finden Sie auf der Internetseite
www.lausitzer-braunkohle.de
Quelle: Grüne Liga, Umweltgruppe Cottbus
Fotos: Archivbilder