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Frage zum Mietrecht:
In meinem Mietvertrag steht das zu der angemieteten Wohnung ein Parkplatz auf dem Hof gehört. Jetzt möchte mein Vermieter den Hof sanieren und die Parkplätze neu gestalten und vergeben. Nun sollen die Mieter für einen dieser Parkplätze monatlich bezahlen. Darf er das von den Mietern verlangen, obwohl die Parkplätze immer inklusive waren?
Die Antwort zu dieser Rechtsfrage:
Ist in einem Mietvertrag gleichzeitig neben der Wohnung auch ein Parkplatz am Mietobjekt mit vermietet, bilden beide eine vertragliche Einheit. Der Vermieter kann in diesem Fall die Nutzung des Parkplatzes nicht getrennt vom Mietvertrag kündigen. Auch kann der Vermieter nicht einfach die Nutzung des Parkplatzes von der Zahlung einer gesonderten Miete für den Parkplatz abhängig machen, wenn die bisherige Nutzung bereits in der Gesamtmiete enthalten war. Ob ein Parkplatz im Zusammenhang mit dem Mietvertrag mit vermietet ist, kann sich aus dem besonderen Wortlaut oder auch durch Auslegung des Mietvertrages ergeben.
Sollte sich aus dem Mietvertrag keine gesonderte vertraglich vereinbarte Nutzung des Parkplatzes ergeben, kann sich der Mieter allerdings nicht auf eine Art “Gewohnheitsrecht“ berufen, weil der Vermieter in der Vergangenheit, obwohl vertraglich nicht vereinbart, die Nutzung des Parkplatzes geduldet hat. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Mieter einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Er kann die Nutzung eines Parkplatzes vom Abschluss eines (gesonderten) Mietvertrages abhängig machen. Allerdings ist auch hier immer der konkrete Einzelfall zu berücksichtigen.
Es antwortete: Peter Albert, Fachanwalt für Miet-und WEG Recht, Rechtsanwalt und Seniorpartner der Kanzlei Kelleners und Albert, Rechtsanwälte in Partnerschaft, Cottbus, Berlin, Mönchengladbach
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