Am Dienstag, 26.08.2014, fand auf Einladung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine Beratung zu Lärmemissionen durch den Tagebau Welzow-Süd im Welzower Rathaus statt.
Anlass dieser Beratung waren Beschwerden von Welzower und Neupetershainer Bürgern zu nächtlichen Lärmbelästigungen durch den Tagebau.
Bereits im vergangenen Jahr gingen Beschwerden beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ein. Es wurden daraufhin in Welzow erste Gespräche mit den Beschwerdeführerinnen geführt. Parallel dazu wurde durch die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung im September 2013 die Bürgermeisterin aufgefordert, Schallpegelmessungen zu installieren und deren Ergebnisse öffentlich zu machen. Um diesen Beschluss umzusetzen, wurde die Bürgermeisterin beauftragt eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen.
Die Arbeitsgruppe „Lärm“ bestehend aus Vertretern des LBGR, Vattenfall Europe Mining AG (VE-M), dem Stadtverordnetenvorsteher und Vertretern aus den Fraktionen nahm unter der Leitung von Frau Zuchold, Bürgermeisterin, erstmalig zügig im Oktober 2013 die Arbeit auf. Bereits in dieser Beratung wurden die Grundlagen für die Tagebauführung erörtert und eine Dauerschallmessung für 6 Wochen im Industrie- und Gewerbepark Welzow durch VE-M initiiert. Unabhängig davon wurde auch durch das LBGR eine Messkampagne sowohl in Welzow als auch in Neupetershain beauftragt.
Die Vorstellung der ersten Messergebnisse für die Dauerschallmessungen durch externe Gutachter erfolgte bereits Ende vergangenen Jahres. Die gemessenen Werte lagen innerhalb der mit dem Hauptbetriebsplan zugelassenen Prognosewerte, teilweise über dem laut TA-Lärm zum Anhalt zu nehmenden Richtwerten.
Von Seiten des LBGR wurde dazu festgestellt, dass Tagebaue laut BImSchG keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen und die TA-Lärm keine gesetzlich anzuwendende Grundlage für Tagebaue darstellt. Insofern werden die in der TA-Lärm festgeschriebenen Werte nur zum Anhalt genommen.
Die Forderung der Welzower Bürgermeisterin, den nächtlichen Tagebaubetrieb einzustellen, lehnte VE-M bereits im April ab. Der Tagebaureferent, Henrik Ansorge äußerte sich dazu wie folgt: „Da die vorgestellten Beurteilungswerte mit den im zugelassenen Hauptbetriebsplan dargestellten Prognosewerten übereinstimmen besteht aus Sicht des Unternehmens Vattenfall somit keine Veranlassung, den Tagebaubetrieb einzuschränken oder gar einzustellen“.
Seitens des LBGR als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde wurde durch den Abteilungsleiter, Hans-Georg Thiem, attestiert, dass die gemessenen Werte einen genehmigungskonformen Zustand darstellen.
Die gestrige gemeinsame Beratung schloss mit positiven Ergebnissen ab. So hat das LBGR angekündigt, dass ein eigenes Messgerät zur Lärmmessung angeschafft wird und bei Bedarf weitere Messungen durchgeführt werden. Zur Schaffung einer großen Transparenz der Messwerte werden die Ergebnisse der Lärmmessungen zukünftig auf der Internetseite veröffentlicht. Zudem sichert das LBGR zu, dass in regelmäßigen Gesprächen mit VE-M alle Möglichkeiten zur Optimierung der Gerätetechnik gemäß Stand der Technik erörtert werden, um mögliche Investitionsentscheidungen zum Wohle der Welzower Bürger zeitnah umzusetzen.
Eine weitere Zusage des Tagebaureferenten, Henrik Ansorge, geplante Investitionen für das Jahr 2016 bereits im Jahr 2015 zu realisieren, rundeten die Beratungsrunde ab.
Zufrieden mit den Ergebnissen zeigten sich neben der Bürgermeisterin Zuchold auch der Amtsdirektor des Amtes Altdöbern, Detlef Höhl, sowie auch die Beschwerdeführerinnen Frau Wodtke aus Welzow und Frau Franz aus Neupetershain.
Quelle: Stadt Welzow