Wie das Cottbuser Verwaltungsgericht entschieden hat, muss die LEAG den Tagebau Jänschwalde am 15. Mai 2022 erneut anhalten. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Deutschen Umwelthilfe im Rechtsstreit um die aktuell gültige wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau. Das Unternehmen kündigte an, den Beschluss zu prüfen und gegebenenfalls Beschwerde einzulegen. Das Jänschwalder Personal soll derweil zum Teil im Sicherungsbetrieb am Standort bleiben oder auf andere Tagebaue verteilt werden.
Die LEAG teilte dazu mit:
In dem zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) geführten Verwaltungsrechtsstreit um die rechtmäßige Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde hat das Verwaltungsgericht Cottbus mit Beschluss vom 16.03.2022 entschieden, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der DUH gegen die Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde ab dem 15. Mai 2022 wiederhergestellt wird. Das bedeutet, dass die diesem Hauptbetriebsplan zu Grunde liegenden Tätigkeiten im Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai 2022 durchgeführt werden dürfen.
Hintergrund der Entscheidung ist die aktuell gültige wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Jänschwalde vom März 1996. Das Verwaltungsgericht folgte im Kern der Argumentation der DUH, wonach eine Tabelle mit Jahreswerten maßgeblich sei und nicht die in der wasserrechtlichen Erlaubnis gestattete maximale Grundwassernutzung von 4,8 m³/s. Das Nichtvorliegen der wasserrechtlichen Gestattung in der für die Umsetzung des Hauptbetriebsplanes erforderlichen Menge der Grundwassernutzung stehe der Rechtmäßigkeit der Hauptbetriebsplans-Zulassung entgegen.
„Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung zum Tagebau Jänschwalde, die aus unserer Sicht weitreichende Folgen sowohl für die aktuell bereits vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in Frage gestellte Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme hat als auch gravierende Auswirkungen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich bringt“, so der LEAG Bergbauvorstand Phillipp Nellessen. Nellessen kündigt an, den Beschluss genau prüfen und gegebenenfalls Beschwerde einlegen zu wollen.
Trotz des ungeplanten Tagebaustopps muss das Heben von Grundwasser zur Aufrechthaltung der geotechnischen Sicherheit im Tagebau unvermindert weitergehen. LEAG würde in Abhängigkeit der Anordnungen der Behörde einen Teil seiner Jänschwalder Belegschaft zur Umsetzung des Sicherungsbetriebes im Tagebau einsetzen. Die nicht vor Ort benötigten Mitarbeiter sollen dann auf andere Tagebaue verteilt werden. „Zwar werden wir uns bemühen, alle Mitarbeiter so einzusetzen, dass die Kraftwerke bestmöglich mit Braunkohle beliefert werden, aber es ist bereits heute absehbar, dass wir aufgrund von Umbaumaßnahmen in den Tagebauen Welzow-Süd und Nochten unsere Kraftwerke in diesem und voraussichtlich auch im nächsten Jahr nicht wie geplant versorgen werden können, was zu einer verringerten Stromproduktion führen wird“, erläutert Nellessen.
Angesichts der aktuellen angespannten Situation auf den Energiemärkten mit weiterhin steigenden Energiepreisen bewertet LEAG einen Stopp der Kohleförderung im Tagebau Jänschwalde als sehr kritisch. „Es gilt jetzt, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie in Deutschland nicht weiter zu gefährden“, mahnt Nellessen. Darüber hinaus stehe als Szenario im Raum, die Restraumgestaltung und Bergbaufolgelandschaft nun vollständig neu planen und genehmigen zu müssen. „Wir gehen davon aus, dass diese Planungs- und Genehmigungsprozesse etwa 5 Jahre in Anspruch nehmen würden. In diesem Zeitraum müssten wir etwa 500 Millionen Kubikmeter Wasser heben, was wir gern vermeiden würden. Ebenso bedauern wir, wenn die Anwohner ihre Planungen für die Nutzung der Bergbaufolgelandschaft um fünf Jahre verschieben müssten“, so Nellessen.
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Red. / Presseinformation