Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an Hochrisikospielen hat Innenministerin Katrin Lange erklärt, dass Brandenburg derzeit keine derartigen Pläne verfolge, Fußballvereine für Polizeikosten zur Kasse zu bitten. Anders als im Land Bremen, das sich seit knapp zehn Jahren in einem Rechtsstreit mit der DFL befindet, sei eine Kostenbeteiligung der Vereine an den Polizeikosten in Brandenburg bisher nicht vorgesehen gewesen. Zudem gibt es in Brandenburg derzeit keine Fußballvereine in der ersten oder zweiten Bundesliga – Träger und Verwalter der 3. Liga, der etwa der FC Energie Cottbus angehört, ist der Deutsche Fußball Bund (DFB). Das Urteil des Verfassungsgerichtes soll nun geprüft und Gespräche mit den Fußballvereinen des Landes geführt werden. Auch der FCE reagierte am Nachmittag auf das Urteil. “Nach unserer Auffassung muss das Ziel sein, dass es länderübergreifend einheitliche Regelungen gibt, welche die Clubs nicht belasten. Eine Abfederung über die Verbände oder bestenfalls, dass diese Rechnungen erst gar nicht weitergeben werden, sondern die staatlichen Institutionen ihren Dienst im öffentlichen Raum wie bisher nachkommen sind denkbar.”, so Präsident Sebastian Lemke.
Bundesverfassungsgericht: Kostenbeteiligung bei Risikospielen rechtens
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bundesländer die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Profifußball auf die Veranstalter umlegen dürfen. Eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen die in Bremen bereits seit 2014 geltende Regelung blieb ohne Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass eine solche Kostenbeteiligung verfassungsgemäß sei, da sie die Kosten auf die Verursacher verlagere und ein legitimes Ziel verfolge. Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Bundesländer haben, die ähnliche Regelungen prüfen.
In Brandenburg wird jedoch keine solche Maßnahme geplant, wie Innenministerin Katrin Lange erklärte. Das Land habe bisher keine Kostenbeteiligung vorgesehen und verfüge derzeit über keine Vereine in der ersten oder zweiten Bundesliga. Laut Lange liegt der Fokus weiterhin auf dem hohen Mehraufwand für die Polizei bei solchen Einsätzen. Das Urteil soll nun geprüft und Gespräche mit den Fußballvereinen des Landes geführt werden.
Energie Cottbus reagiert auf Urteil
Der FC Energie Cottbus reagiert in einer Meldung auf der vereinseigenen Website wie folgt:
Dieses Urteil ist eine Entscheidung von enormer Tragweite, die den Fußball in unserem Land nachhaltig verändern kann. Dessen müssen sich alle bewusst sein. Wir hoffen inständig, dass diese Möglichkeit in der Praxis nicht zur Anwendung kommen wird. In unserem Fall, für das Land Brandenburg, gilt es genau abzuwägen, was eine Umsetzung dieser Möglichkeit für die Vereine im Land bedeuten würde. Ich fürchte hier kann insgesamt sehr, sehr viel kaputtgehen.
Unterschiedliche Verfahrensweisen in den Bundesländern werden zwangsläufig zu Standortnachteilen für betroffene Clubs führen und andere wiederum bevorteilen. Ein fairer sportlicher Wettbewerb wird somit unmöglich. Das kann nicht im Sinne des Fußballs als eines der wichtigsten Kulturgüter unseres Landes sein. Nach unserer Auffassung muss das Ziel sein, dass es länderübergreifend einheitliche Regelungen gibt, welche die Clubs nicht belasten. Eine Abfederung über die Verbände oder bestenfalls, dass diese Rechnungen erst gar nicht weitergeben werden, sondern die staatlichen Institutionen ihren Dienst im öffentlichen Raum wie bisher nachkommen sind denkbar. Die Aufwendungen, die bei Sicherheitsspielen für die Vereine bezüglich Ordnerpersonal und Organisation anfallen, sind ohnehin schon extrem hoch.
Zu beachten ist auch, wie die Kategorisierungen von Fußballspielen nach sicherheitsrelevanten Faktoren künftig erfolgen wird. Bislang war aus nachvollziehbaren Gründen eine Vielzahl auch an eher präventive Bewertungen der Lagen geknüpft. Da werden sich Ansichten und Argumentationslinien der am Prozess beteiligten Netzwerkpartner naturgemäß verschieben. Hier gilt es genau abzuwägen, welche Hinweise unter Einbeziehung von Fachleuten dann ausschlaggebend sein werden.
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Red. / Presseinformation