Die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz ist am heutigen Montag erwartungsgemäß gescheitert. In der namentlichen Abstimmung erhielt er lediglich 207 Ja-Stimmen – deutlich weniger als die erforderliche absolute Mehrheit von 367 Stimmen. Damit ist die von Scholz angestrebte Voraussetzung für eine Auflösung des Bundestages und die Einleitung von Neuwahlen geschaffen.
Die Hintergründe der Vertrauensfrage
Die Vertrauensfrage ist ein verfassungsrechtliches Instrument, das in Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt ist. Der Bundeskanzler nutzt sie, um vom Parlament einen formalen Vertrauensbeweis für seine Regierung zu erhalten. Bleibt die Mehrheit aus, ist ein entscheidender Schritt hin zu Neuwahlen getan – vorausgesetzt, der Bundespräsident löst daraufhin den Bundestag auf. Olaf Scholz hatte seinen Antrag am 11. Dezember 2024 schriftlich bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eingereicht. Seitdem war klar: Sollten die Abgeordneten ihm das Vertrauen versagen, würde er beim Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorschlagen. Genau diese Lage ist nun eingetreten.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit dem Scheitern der Vertrauensfrage liegt der Ball nun beim Bundespräsidenten. Bundeskanzler Scholz hat bereits angekündigt, den Vorschlag zur Auflösung des Parlaments an Frank-Walter Steinmeier zu richten. Dieser kann – muss aber nicht – die Auflösung des Bundestages anordnen. Laut Grundgesetz hat er dafür maximal 21 Tage Zeit. Ob Steinmeier überhaupt einen anderen Weg einschlagen wird, gilt als äußerst unwahrscheinlich, da er in einer Rede vom 7. November 2024 betont hatte, dass die Stabilität der Regierung und klare Mehrheitsverhältnisse entscheidend für seine Entscheidung sein würden. Nachdem die Ampel-Koalition im Herbst zerbrochen war und nun die Vertrauensfrage gescheitert ist, spricht vieles für eine Auflösung.
Kommt es dazu, muss binnen 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden. Als möglicher Termin wurde in den politischen Kreisen bereits der 23. Februar 2025 diskutiert. In diesem Zeitraum können sich Parteien und Kandidierende auf einen intensiven Wahlkampf einstellen. Bis der Bundespräsident offiziell entscheidet, bleibt jedoch eine gewisse Unsicherheit.
Die Übergangsphase
Trotz verlorener Vertrauensfrage bleibt Bundeskanzler Olaf Scholz zusammen mit seinem Kabinett bis zum Zusammentritt des neu gewählten Bundestages im Amt. Auch der bisherige Bundestag ist nicht handlungsunfähig. Er kann weiterhin Gesetze beschließen, sofern sich dafür Mehrheiten finden. Erst nach der Neuwahl, wenn ein neuer Bundestag zusammentritt und ein neuer Kanzler oder eine neue Kanzlerin gewählt ist, endet die Amtszeit Scholz’. Sollte sich der Regierungsbildungsprozess hinziehen, bleibt er geschäftsführend im Amt.
Mit der gescheiterten Vertrauensfrage hat Bundeskanzler Scholz einen wichtigen Schritt in Richtung Neuwahlen vollzogen. Bundespräsident Steinmeier dürfte angesichts der politischen Lage einer Auflösung des Bundestags kaum im Wege stehen. Die kommenden Wochen werden nun ganz im Zeichen der Vorbereitungen auf einen neuen Wahlgang, der möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen und der strategischen Neuausrichtung der Parteien stehen. Im Frühjahr 2025 könnte Deutschland somit vor einer Richtungsentscheidung stehen – mit einer neuen Zusammensetzung im Parlament und einem neuen oder erneut bestätigten Regierungschef an der Spitze.
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