Eine Frau meldete in Schenkendorf (Landkreis Dahme-Spreewald), dass ein Mann während eines Waldspaziergangs anzügliche Gesten in ihre Richtung machte und sexuelle Handlungen an sich selbst vornahm. Die Polizei konnte den Tatverdächtigen identifizieren und ein Strafverfahren einleiten. Dem Mann wurden zudem Verhaltenshinweise erteilt.
Sexuelle Belästigung im Wald
Eine Frau meldete während eines Waldspaziergangs bei Schenkendorf, dass sie eine männliche Person gesehen habe, die in anzüglicher Weise in ihre Richtung gestikulierte und sexuelle Handlungen an sich selbst vornahm. .
Schnelles Eingreifen der Polizei
Die alarmierten Polizeibeamten reagierten umgehend und leiteten eine Nahbereichsfahndung ein. Durch diese Arbeit konnte der mutmaßliche Täter innerhalb kurzer Zeit in der Nähe des Tatorts gesichtet werden. Der Mann wurde von den Beamten vorläufig festgenommen und seine Personalien aufgenommen.
Einleitung eines Strafverfahrens
Gegen den Mann wurde umgehend ein Strafverfahren eingeleitet. Sexuelle Belästigung und das öffentliche Vollziehen sexueller Handlungen sind schwerwiegende Straftaten, die in Deutschland unter das Strafgesetzbuch (StGB) fallen. Insbesondere das Belästigen einer Person durch sexuelle Handlungen kann nach § 183a StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Weitere Polizeimeldungen aus Dahme-Spreewald
Golßen: Zwischen einem Ehepaar kam es nach einer verbalen Auseinandersetzung zu Handgreiflichkeiten. Der Beschuldigte bedrohte seine Frau verbal und schlug ihr danach gegen den Arm. Die Dame erlitt leichte Verletzungen durch den Schlag. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren eröffnet und er erhielt ein Rückkehrverbot zur Wohnung der Geschädigten.
Zeesen: In den frühen Morgenstunden vom Samstag wurde in der Karl-Liebknecht-Straße in Zeesen ein PKW kontrolliert. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest beim 38-jährigen Fahrzeugführer überschritt den gesetzlichen Grenzwert. Aufgrund dessen wurde ein weiterer Atemalkoholtest auf der Polizeiwache durchgeführt. Dem Fahrzeugführer wurde im Anschluss an die polizeiliche Maßnahme die Weiterfahrt untersagt und es wurde eine Mitteilung an die Bußgeldstelle bezüglich des Sachverhalts gefertigt
Lübben: In Lübben wurde am späten Freitagabend ein Radfahrer einer Kontrolle unterzogen. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle überschritt die gesetzliche Grenze deutlich. Im Zuge der Maßnahmen wurde beim 41-jährigen Radfahrer eine Blutentnahme durchgeführt und diesem anschließend die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Radfahrer wird zudem ein Strafverfahren eröffnet.
pm/red