Der Wasserzuleiter zum Klinger See kann vorerst nicht gebaut werden. Das gab der Bergbausanierer LMBV bekannt. Grund sind neue Berechnungen des Endwasserstands im See, der demzufolge nicht wie geplant erreicht werden kann. Dies wird nur durch dauerhafte Wasserzuleitung aus der Tranitz möglich werden. Die LMBV will nun die Bedingungen für die weitere Flutung des Klinger Sees klären und die entsprechenden Voraussetzungen scahffen.
Der Bergbausanierer LMBV teilte dazu mit:
Um die Flutung des Klinger Sees ging es in einem Gespräch zwischen LMBV-Geschäftsführung, dem Ortsvorsteher des Ortsteiles Gosda der Gemeinde Wiesengrund, Vertretern des Heimatvereins Klinge e.V. sowie der Interessengemeinschaft Klinger See e.V. in der vergangenen Woche.
Anlass dafür gab das überarbeitete hydrogeologische Großraummodell (HGM), nach dem im Klinger See der bisher geplante Endwasserstand von 71,5 m NHN nicht erreicht wird. Die aktuell ermittelten Grundwasserverhältnisse führen zu weitreichenden Fragestellungen, die auch den Klinger See betreffen. Dessen planfestgestellter Endwasserstand ließe sich nur über eine dauerhafte Wasserzuleitung aus der Tranitz gewährleisten. Nach jetzigem Stand wird der mittlere Endwasserstand im Bereich des Klinger Sees demnach bei circa 68,6 Metern NHN liegen, derzeit liegt er bei 53,3 m NHN.
Genehmigungsrechtliche Fragen müssen geklärt werden
Die hydrogeologischen Modelle bilden die Grundlage für alle weiteren Planungen zur Bergbausanierung. „Wir sind an genehmigungsrechtliche Fragen gebunden, die erst geklärt werden müssen. Auch wenn es jetzt Differenzen gibt, die LMBV muss hierbei genau prüfen“, erklärte Bernd Sablotny, Sprecher der LMBV-Geschäftsführung. Der Bau des Zuleiters wird vorerst zurückgestellt.
Dagegen erklärten die Vertreter des Ortes Klinge: „Es soll jederzeit die Möglichkeit geben, das Wasser nicht aus der Region abfließen zu lassen, was wir in den letzten Jahren immer wieder erleben mussten. Wasserabschläge aus z.B. einem Frühjahrshochwasser müssen möglich sein. Deshalb fordern wir nach 20 Jahren Planvorbereitung die funktionsfähige Herstellung des Zuleiters auf der Grundlage der Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses.“
Die LMBV wird als nächstes die Randbedingungen für die weitere Flutung des Klinger Sees klären und die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Erst dann können weitere Festlegungen für die Sanierungsarbeiten getroffen werden.
Red. / Presseinfo
Bild: LMBV