Wie die Geschäftsführung des Firmenverbunds Proschim heute mitteilte, wurde Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus gegen den laufenden Tagebau Welzow I eingereicht.
In den Ausführungen heißt es: “Der Firmenverbund Proschim ist seit Jahrzehnten in beispielloser Art und Weise durch den Lausitzer Braunkohleraubbau getroffen und geschädigt. Uns ist kein zweites Unternehmen zwischen Alpen und Meer, zwischen Rhein und Oder bekannt, dass in derartigem Ausmaß für die katastrophale Braunkohleverstromung bluten musste – und weiterhin blutet.”
Dabei beruft sich der Firmenverbund auf eine Verordnung für den Tagebau aus dem Jahr 2004: “Die Verordnung für den Tagebau Welzow-Süd vom 21.06.2004 hat diverse Ziele und Auflagen definiert, die zwingend einzuhalten sind, u.a. unsere Existenz zu garantieren. Da diese Ziele vom Bergbaubetreiber und den Landesbehörden in trotziger Uneinsichtigkeit fortwährend ignoriert werden, wäre die Fortführung dieses Tagebaus rechtswidrig, der Erlass weiterer Betriebspläne illegal.”
Weiterhin führt die Geschäftsführung aus, wie es zu dem Gerichtsgang kam: “Mehr als 200 direkte und einige hundert indirekte Arbeitsplätze, die am Firmenverbund Proschim hingen, sind dem laufenden Tagebau Welzow I in den letzten 20 Jahren bereits zum Opfer gefallen. Kein Politiker hat das je thematisiert, keine Gewerkschaft je dazu demonstriert. Ganze Geschäftszweige wurden zerstört, mehrere tausend Hektar Ackerland dem Profit des Bergbaukonzerns geopfert.
Die Auskohlung des Tagebaus Welzow I würde nunmehr die endgültige Vernichtung des Firmenverbundes Proschim mit fast 100 direkten Arbeitsplätzen bedeuten. Deshalb ist der Gang vor das Verwaltungsgericht zum jetzigen Zeitpunkt unausweichlich. Wir gehen davon aus, dass das VG Cottbus die Rechtswidrigkeit der Zulassung weiterer Hauptbetriebspläne für den Tagebau Welzow-Süd I feststellen und den andauernden Rechtsbruch stoppen wird.”
Abschließend appeliert er Verbund in seiner Pressemeldung an die Grundrechte: “Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Niemand steht über dem Gesetz, die Grundrechte der Verfassung sind ein hohes Gut. Der Rechtsstaat duldet es auch nicht, wenn Gesetze und Verordnungen ignoriert werden. Weder von Unternehmen noch von Behörden. Es ist schon unerträglich genug, wenn ein Bergbaukonzern seit Jahren eine ganze Region und seine Angestellten sinnbildlich „in Geiselhaft“ nimmt, um die Fortführung seines Geschäftsmodells zu erpressen, ein Geschäftsmodell, das ohnehin eher an das Gebaren von „Finanz-Heuschrecken“ und „Karawanen-Kapitalisten“ erinnert. Die Rückschau auf die vergangenen gut 20 Jahre hat eines deutlich gezeigt: Vom Braunkohlebergbau Ausgebeutete wie der Firmenverbund Proschim haben vom Bergbaukonzern ebenso wenig zu erwarten wie sie auf Vernunft in der Landespolitik hoffen können. Aber wenn alle Behörden und Ministerien immer rechtskonform arbeiten würden, bräuchte es keine Verwaltungsgerichte. Es ist nunmehr an der Zeit, dem Recht mit Hilfe der Gerichte zu seiner Durchsetzung zu verhelfen. Und dieser Tag ist nun gekommen.”