Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND
Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND
Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND
Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND
Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND
Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND
Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND
Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Tagebau Welzow-Süd wurde abgewiesen. Die von Greenpeace unterstützte Klage wendete sich gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat ist enttäuscht über dieses Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus am gestrigen Dienstag (23. Oktober). Kruschat: „Wir waren zwar juristisch unterlegen, unsere inhaltlichen Argumente gegen die wasserrechtliche Genehmigung konnten aber nicht entkräftet werden.“ Der BUND hatte nachgewiesen, dass das Lausitzer Seenland bei anderem Verlauf der Dichtwand zwischen dem Tagebau und der Restlochkette wesentlich geringer durch die Grundwasserabsenkung für die Braunkohleförderung beeinträchtigt würde. Für Greenpeace kommentiert Energie-Experte Gerald Neubauer: „Das ist keine Niederlage für die Umweltverbände, sondern eine Niederlage für die Lausitz – und besonders für das Dorf Lieske. Vattenfall und das Landesbergamt konnten die Zweifel an der Dichtwand nicht ausräumen.“
Der BUND und Greenpeace sehen im Verlauf der Dichtwand eine Vorwegnahme des noch nicht genehmigten Tagebaues Welzow-Süd II. Die Kläger hatten argumentiert, dass die wasserrechtliche Genehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz verstößt. Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete „Weißer Berg bei Bahnsdorf“ und „Koselmühlenfließ“ werden erheblich beeinträchtigt. Daher wird der BUND eine Berufung gegen die Abweisung der Klage prüfen, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Quelle: BUND