Die Stadtverwaltung Spremberg ist wegen der Corona-Entwicklung im Landkreis nur noch eingeschränkt erreichbar. Erreicht werden können die Beschäftigten derzeit nur auf schriftlichem oder elektronischem Weg. In dringenden Angelegenheiten sind Termine persönlich möglich. Das Bürgerbüro steht weiterhin mit eingeschränkten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Die Stadt Spremberg teilte dazu mit:
Im Rahmen einer Telefonkonferenz des Landrates mit den Hauptverwaltungsbeamten der Ämter und Gemeinden im Landkreis Spree-Neiße informierte Landrat Harald Altekrüger über die kritische Entwicklung der Coronafallzahlen im Landkreis und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Mit Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 Fällen je 100.000 Einwohner am 16.10.2020 ergeben sich entsprechend der Bestimmungen der aktuell im Land Brandenburg geltenden Eindämmungsverordnung für die öffentlichen Verwaltungen Änderungen der Verhaltensregelungen für Nutzer und Besucher. Die Stadtverwaltung Spremberg/Grodk ist natürlich nach wie vor für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Ab sofort gelten jedoch folgende Einschränkungen im Besucherverkehr fort bzw. neu.
Nur bei besonderen Dringlichkeiten persönlich erreichbar
Mit Ausnahme der Bürgerbüros sind die Beschäftigten der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk während der Bürgersprechzeiten nur für unabweisbare und unaufschiebbare Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit persönlich erreichbar. Hierzu ist im Vorfeld mit den betreffenden Beschäftigten ein Termin abzustimmen. Alle übrigen Angelegenheiten sind auf dem fernmündlichen, schriftlichen oder elektronischen Weg zu klären.
Beim Betreten der Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk gilt im gesamten Gebäude eine Pflicht zum Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes. Wird dies verweigert, kann ein Zutritt leider nicht gewährt werden. Zudem gilt weiterhin, dass sich Besucher des Rathauses zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten registrieren lassen müssen. Besucher mit Erkältungs- und sonst typischen Grippe- oder Covid-19-Symtomen kann kein Zutritt zum Rathaus gewährt werden. Von den Besuchern wird darüber hinaus erwartet, die Hinweise der Beschäftigten zu beachten und sich die Hände an den bereitstehenden Desinfektionsspendern zu desinfizieren.
Das Bürgerbüro steht weiterhin für die Klärung von dringenden Angelegenheiten während der aktuell eingeschränkt geltenden Öffnungszeiten (hierzu erfolgte eine Information) zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Wartebereich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten können und dass während des Besuches im Bürgerbüro ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Auch hier gilt, dass Besucherinnen und Besucher mit typischen Krankheitssymptomen leider nicht bedient werden können. Es wird empfohlen, auch das Bürgerbüro nur in dringenden und unaufschiebbaren Fällen aufzusuchen. Alle Maßnahmen gelten ausschließliche dem Schutz der Allgemeinheit und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst. Dies dient dem eigenen Schutz und dem Schutz der Mitmenschen. Es wird um Verständnis gebeten.
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Red. / Presseinfo
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