Im Herbst 2014 hob das Bundesministerium der Finanzen den Erlass für die Erhebung der vergünstigten Mehrwehrsteuer in Höhe von 7% für Sauna-Entgelte auf, was zur Folge hat, dass ab 1. Juli 2015 der Regelsteuersatz in Höhe von 19% zu erheben ist.
Aus diesem Grund machte sich eine Anpassung der Entgeltordnung für die Schwimmhalle der Stadt Spremberg erforderlich. Um an die Sauna-Besucher den Entschluss der Bundesregierung kaum spürbar weiterzugeben, wurden die Entgelte für einen 2,5 stündigen Saunabesuch um jeweils 0,50 bis 1,00 € je Einzeltarif erhöht.
Gleichzeitig möchte die Stadt Spremberg darauf hinweisen, dass diese Änderung der Entgeltordnung zu keiner Gewinnerhöhung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben der Spremberger Bäder führt.
Es sind lediglich die Differenzen der Mehrwertsteuer (12% = von 7 % auf 19 %) bei den neuen Entgelten berücksichtigt worden. Ansonsten erfolgte keine weitere Erhöhung der Entgelte.
Foto: Wikipedia gemeinfrei
Quelle: Stadt Spremberg