Mit dem Ablauf der vierjährigen Amtsperiode sind im Jahr 2008 die ehrenamtlichen Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Guben und Cottbus für die Amtszeit von 2009 bis 2013 neu zu wählen. Die Bürger des Landkreises Spree-Neiße sind diesbezüglich durch mehrmalige Veröffentlichungen in der Presse aufgerufen worden, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.
Wir danken den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich spontan nach unseren ersten Aufrufen bei uns als Jugendschöffe beworben haben.
Bislang ist es leider noch nicht gelungen, genügend interessierte Bürger und Bürgerinnen, die in den Amtsgerichtsbezirken Cottbus und Guben wohnhaft sind, für dieses Ehrenamt zu interessieren und somit die geforderte Bewerberanzahl an Jugendschöffen für die Gerichte bereit zu stellen.
Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz nimmt die ehrenamtliche Tätigkeit der Jugendschöffen in diesem Verfahren eine wichtige Position ein.
Deshalb möchten wir hiermit nochmals die Bürger und Bürgerinnen der Amtsgerichtsbezirke Cottbus und Guben dringend bitten, sich für dieses Ehrenamt zu interessieren und zur Verfügung zu stellen.
Wir möchten mit diesem Aufruf möglichst erreichen, dass die noch fehlende Schöffenanzahl auf dem Wege der freiwilligen Bereitschaft jedes einzelnen gefunden werden kann.
Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an den Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Heinrich-Heine-Straße 1, in 03149 Forst (Lausitz). Hierfür kann ein entsprechendes Bewerbungsformular im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie telefonisch unter (03562) 986-15102 angefordert werden.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular finden Sie auch im Internet unter www.landkreis-spree-neisse.de, Rubrik Politik & Kreistag.
Quelle: Landkreis SPN
Mit dem Ablauf der vierjährigen Amtsperiode sind im Jahr 2008 die ehrenamtlichen Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Guben und Cottbus für die Amtszeit von 2009 bis 2013 neu zu wählen. Die Bürger des Landkreises Spree-Neiße sind diesbezüglich durch mehrmalige Veröffentlichungen in der Presse aufgerufen worden, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.
Wir danken den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich spontan nach unseren ersten Aufrufen bei uns als Jugendschöffe beworben haben.
Bislang ist es leider noch nicht gelungen, genügend interessierte Bürger und Bürgerinnen, die in den Amtsgerichtsbezirken Cottbus und Guben wohnhaft sind, für dieses Ehrenamt zu interessieren und somit die geforderte Bewerberanzahl an Jugendschöffen für die Gerichte bereit zu stellen.
Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz nimmt die ehrenamtliche Tätigkeit der Jugendschöffen in diesem Verfahren eine wichtige Position ein.
Deshalb möchten wir hiermit nochmals die Bürger und Bürgerinnen der Amtsgerichtsbezirke Cottbus und Guben dringend bitten, sich für dieses Ehrenamt zu interessieren und zur Verfügung zu stellen.
Wir möchten mit diesem Aufruf möglichst erreichen, dass die noch fehlende Schöffenanzahl auf dem Wege der freiwilligen Bereitschaft jedes einzelnen gefunden werden kann.
Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an den Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, Heinrich-Heine-Straße 1, in 03149 Forst (Lausitz). Hierfür kann ein entsprechendes Bewerbungsformular im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie telefonisch unter (03562) 986-15102 angefordert werden.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular finden Sie auch im Internet unter www.landkreis-spree-neisse.de, Rubrik Politik & Kreistag.
Quelle: Landkreis SPN