Aus organisatorischen Gründen ist die Neubesetzung der stellvertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle II in Guben erforderlich. Gesucht werden Bürger, die sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessieren und in der Schiedsstelle mitarbeiten möchten. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über 25 Jahre alt sein, im Bereich der Schiedsstelle wohnen, das Wahlrecht besitzen und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten als Schiedsperson geeignet sein. In den Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle II fallen die Stadtteile WK I, WK II mit Altsprucke, WK IV sowie Reichenbach und der Ortsteil Deulowitz. Eine Auflistung sämtlicher Straßen der Stadt Guben mit der Zuordnung zu den Schiedsstellen liegt im Service-Center der Stadt Guben aus.
Interessenten melden sich bitte bis zum Freitag, 13. November 2015, bei der Stadt Guben, Stabsstelle Recht/Widersprüche/Vergabemanagement, Gasstraße 4 in Guben schriftlich oder telefonisch unter Tel. 03561/6871-1032.
Die die Stadt Guben hat zwei Schiedsstellen eingerichtet, in denen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Sie untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichts und vermittelt zügig wie unbürokratisch in Schlichtungsverfahren, wie beispielsweise bei bürgerlichen Rechtstreitigkeiten, Strafsachen oder einem Täter-Opfer-Ausgleich.
Quelle: Stadt Guben