Ab dem 1. April beginnt in Guben die reguläre Reinigung der Straßen und Gehwege gemäß der Straßenreinigungssatzung. Wie die Neißestadt mitteilte, werden die Kehrmaschinen wöchentlich etwa 165 Kilometer zurücklegen. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer, die betroffenen Straßen während der Reinigungszeiten freizuhalten.
Die Stadt Guben teilte dazu mit:
Ab Dienstag, 01. April 2025, beginnt gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Guben wieder die reguläre Reinigung der Straßen und Gehwege. Im Rahmen dieser Maßnahmen legen die Kehrmaschinen wöchentlich etwa 165 Kilometer zurück. Derzeit erfolgt bereits im Stadtgebiet die Beräumung des Streusandes, der während der Wintermonate ausgebracht wurde.
Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die jeweiligen Straßenabschnitte während der ausgeschilderten Reinigungszeiten freizuhalten. Die Stadtverwaltung Guben erinnert daran, dass auch die Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet sind, ihren Beitrag zu einem sauberen und gepflegten Stadtbild zu leisten. Die Straßenreinigungssatzung sowie das vollständige Straßenverzeichnis mit Angabe der Reinigungsklassen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Guben unter www.guben.de
(Service-Center → Satzungen).
Kurzerklärung der Reinigungsklassen:
– S1: Gehweg und Fahrbahn – wöchentliche Reinigung
– S2: Fahrbahn – wöchentliche Reinigung
– S3: Fahrbahn – monatliche Reinigung
– S4: keine städtische Reinigung; Reinigungspflicht durch Anlieger
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Red. / Presseinformation