In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild
In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild
In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
E-Mail [email protected]
Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild
In den Monaten Mai bis Juli 2008 sind in Deutschland flächendeckend alle Rinder, Schafe und Ziegen ab viertem Lebensmonat gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es handelt sich um eine Pflichtimpfung, Ausnahmen kann die zuständige Veterinärbehörde nur im Einzelfall genehmigen. Die Impfung von Wildwiederkäuern, die in Gehegen gehalten werden, ist zwar freiwillig, dennoch sollte unbedingt davon Gebrauch gemacht werden.
Durch die Impfung werden klinische Ausbrüche und wirtschaftliche Schäden durch direkte Verluste, Aborte und Leistungseinbußen (besonders bei der Milcherzeugung) verhindert.
Rinder sind zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen, Schafe, Ziegen sowie Gehegewild einmal zu impfen.
Die Kosten für den Impfstoff und die Tierarztkosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse für alle Tierhalter getragen, die in der Tierseuchenkasse gemeldet sind. Das gilt auch für die Impfung von Gehegewild.
Tierhalter, die ihren Bestand nicht impfen lassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verluste im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit und müssen außerdem mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Für die Gewährleistung der flächendeckenden Impfung im Landkreis ist es zwingend erforderlich, dass alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ihren Bestand unverzüglich gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung dem Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Tierhalter, die dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen sind, sollten das umgehend nachholen. Die Meldung ist auch per Telefon, Fax oder E-Mail möglich
Tel.: 03562-98613901 oder 03562-98618301
Fax: 03562/98613988
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Das Unterlassen der Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Für den Erfolg der Impfmaßnahmen sind das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Tierhalter erforderlich.
Dr. Dietmar Vogt, Amtstierarzt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Siehe auch Bericht vom 16.04.2008
Foto: Archivbild