Bei den Tarifverhandlungen für die 131 Rettungsdienstbeschäftigten der 8 Rettungswachen der Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH im Landkreis Spree-Neiße konnte bislang keine Einigung erzielt werden. Die erste Verhandlungsrunde am 15. Februar 2018 wurde ohne Ergebnis beendet. Der zweite Verhandlungstermin am 15. März 2018 wurde von der Arbeitgeberseite abgesagt. Die Tarifverhandlungen werden am 10. April 2018 fortgesetzt.
Die Gewerkschaft ver.di fordert eine Entgelterhöhung um 174 EUR (durchschnittlich 6,24%) monatlich und die Zahlung einer zusätzlichen Wechselschichtzulage in Höhe von 105 EUR monatlich. Weiterhin fordert ver.di die Erhöhung des Nachtzuschlages um 0,60 EUR auf 3,10 EUR je Nachtstunde von 21 Uhr bis 6 Uhr.
Die Gewerkschaft ver.di fordert weiterhin für alle Beschäftigten eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 67,5% des monatlichen Entgeltes, weil bislang nur die Beschäftigten eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) als Besitzstand erhalten, die schon im Jahr 2012 vor der Übernahme durch Falck einen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld bzw. eine Jahressonderzahlung hatten. Gleiches gilt für den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung im Umfang von 3% des Bruttoentgeltes.
Die Gewerkschaft ver.di fordert zusätzlich die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zum 1. Januar 2019 von 48 auf 47 Stunden und zum 1. Januar 2020 auf 45 Stunden pro Woche. Im Rettungsdienst war es bislang gemäß den bisher gültigen Tarifverträgen üblich, die wöchentliche Arbeitszeit, wenn diese gleichzeitig mindestens 1/3 Bereitschaftszeiten enthielt, von 40 Stunden auf bis zu 48 Stunden ohne Lohnausgleich zu verlängern. Mit den steigenden Anforderungen an den Rettungsdienst fordert die Gewerkschaft ver.di die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit.
Mit der Tarifforderung will die Gewerkschaft ver.di die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst im Landkreises Spree-Neiße an die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst in der Stadt Cottbus, im Landkreis Elbe-Elster und im Landkreis Oberspreewald-Lausitz angleichen.
Die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH hat die Tarifforderung der Gewerkschaft ver.di als unbezahlbar zurückgewiesen und angeboten, die für den öffentlichen Dienst noch zu vereinbarende Tarifsteigerung (prozentuale Tariferhöhung) zu übernehmen. Damit wird aber die Tariflücke zum TVöD nicht geschlossen.
Die derzeitige Tariflücke zum TVöD (Stand Februar 2017) beträgt im Durchschnitt mindestens 5%. Bei den Notfallsanitätern sind es in den ersten 3 Beschäftigungsjahren 14% und vom vierten bis zum neunten Beschäftigungsjahr rund 9%.
Im benachbarten Landkreis Oberspreewald-Lausitz erhalten die Rettungsdienstbeschäftigten in den vier DRK-Rettungswachen im Durchschnitt zwischen 8,2% bis 13,3% mehr Entgelt als beim Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Die Gewerkschaft ver.di sieht aber auch den Landkreis Spree-Neiße als gesetzlicher Rettungsdienstträger (§ 6 Abs. 1 Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz – BbgRettG) in einer Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst.
Der Landkreis hatte nach einer europaweiten Ausschreibung zum 1. Januar 2013 den gesamten Rettungsdienst an den privaten Rettungsdienstbetreiber, der jetzigen Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH, übertragen und den Vertrag ab 1. Januar 2018 um weitere fünf Jahre verlängert.
Der Landkreis vergütet die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH für die Vorhaltung des vom Landkreis vorgeschriebenen Rettungsdienstpersonals und für die Organisation des Rettungsdienstes. Dies sind überwiegend Personalkosten, weil der Landkreis die Rettungswachen und Rettungsmittel stellt.
Der Landkreis finanziert die Rettungsdienstkosten über eine Gebührenordnung gemäß § 17 BbgRettG. Die Gebührenordnung muss kostendeckend sein. Die Gebühren zahlen die Nutzer bzw. deren Krankenversicherung.
Die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH ist bei den Tarifverhandlungen bislang nicht bereit, die Entgelte und Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) anzugleichen, weil der Landkreis Spree-Neiße die damit verbundenen Personalkostensteigerungen nicht komplett übernehmen wird.
Hierzu der ver.di-Verhandlungsführer Ralf Franke: „Der Landkreis Spree-Neiße ist als gesetzlicher Träger des Rettungsdienstes der Vertragspartner der Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH. Somit ist der Landkreis auch in der Pflicht, durch Vertragsgestaltung und Finanzierungsvereinbarungen sicherzustellen, dass die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH den inzwischen im Rettungsdienst üblichen Tariflohn nach dem TVöD auch zahlen kann.“
„Ein guter und verlässlicher Rettungsdienst mit hoher Fachkompetenz erfordert auch gute Arbeitsbedingungen. Nachwuchskräfte und Neueinstellungen im Rettungsdienst können mit dem Tarifangebot von Falck nicht gewonnen bzw. auch nicht gehalten werden.“ so Franke weiter.
Daher hat sich die Gewerkschaft ver.di mit Schreiben vom 26. März 2018 an den Landrat Harald Altekrüger und an die Mitglieder des Kreistages gewandt und die Finanzierung der Personalkosten nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) für alle Beschäftigten im Rettungsdienst gefordert.
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