Mit dem Ablauf der vierjährigen Amtsperiode sind im Sommer 2008 für die ab dem 19. August 2008 beginnende Amtsperiode die ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg und die Verwaltungsgerichte im Land Brandenburg neu zu wählen.
Der Landkreis Spree-Neiße ist aufgefordert, in Vorbereitung dieser Wahl eine durch den Kreistag aufgestellte Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Cottbus (Anzahl der Kandidaten noch nicht bekannt) und eine Liste mit sechs Kandidaten für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg vorzulegen.
Bürger/innen des Landkreises Spree-Neiße, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsbewusst an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mitwirken möchten, können sich um dieses Ehrenamt bis zum 31.01.2008 beim Landkreis Spree-Neiße, Kreistagsbüro, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) bewerben.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular finden Sie im Internet unter www.lkspn.de, Rubrik Politik&Kreistag. Auch ist eine formlose Bewerbung möglich. Dann sollten neben Ihrem Namen und Anschrift auch die telefonische Erreichbarkeit, der Geburtsort, Geburtstag und Beruf mitgeteilt werden.
Als ehrenamtlicher Richter wirken Sie bei den mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.
Ehrenamtliche/r Richter/in kann jede/r Deutsche nach Art. 116 (1) Grundgesetz werden, der/die bereits ein Jahr lang seinen/ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat, über genügend Lebenserfahrung verfügt sowie ein allgemeines Urteilsvermögen besitzt. Sie sollten deshalb das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt sind. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, soweit ihre Tätigkeit nicht ehrenamtlich ist, können nicht berufen werden.
Zu weiteren Fragen steht das Kreistagsbüro unter der Tel.-Nr.: (03562) 986-10007 gern Rede und Antwort.
Quelle: Landkreis SPN
Mit dem Ablauf der vierjährigen Amtsperiode sind im Sommer 2008 für die ab dem 19. August 2008 beginnende Amtsperiode die ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg und die Verwaltungsgerichte im Land Brandenburg neu zu wählen.
Der Landkreis Spree-Neiße ist aufgefordert, in Vorbereitung dieser Wahl eine durch den Kreistag aufgestellte Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Cottbus (Anzahl der Kandidaten noch nicht bekannt) und eine Liste mit sechs Kandidaten für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg vorzulegen.
Bürger/innen des Landkreises Spree-Neiße, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsbewusst an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mitwirken möchten, können sich um dieses Ehrenamt bis zum 31.01.2008 beim Landkreis Spree-Neiße, Kreistagsbüro, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) bewerben.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular finden Sie im Internet unter www.lkspn.de, Rubrik Politik&Kreistag. Auch ist eine formlose Bewerbung möglich. Dann sollten neben Ihrem Namen und Anschrift auch die telefonische Erreichbarkeit, der Geburtsort, Geburtstag und Beruf mitgeteilt werden.
Als ehrenamtlicher Richter wirken Sie bei den mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.
Ehrenamtliche/r Richter/in kann jede/r Deutsche nach Art. 116 (1) Grundgesetz werden, der/die bereits ein Jahr lang seinen/ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat, über genügend Lebenserfahrung verfügt sowie ein allgemeines Urteilsvermögen besitzt. Sie sollten deshalb das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt sind. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, soweit ihre Tätigkeit nicht ehrenamtlich ist, können nicht berufen werden.
Zu weiteren Fragen steht das Kreistagsbüro unter der Tel.-Nr.: (03562) 986-10007 gern Rede und Antwort.
Quelle: Landkreis SPN
Mit dem Ablauf der vierjährigen Amtsperiode sind im Sommer 2008 für die ab dem 19. August 2008 beginnende Amtsperiode die ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg und die Verwaltungsgerichte im Land Brandenburg neu zu wählen.
Der Landkreis Spree-Neiße ist aufgefordert, in Vorbereitung dieser Wahl eine durch den Kreistag aufgestellte Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Cottbus (Anzahl der Kandidaten noch nicht bekannt) und eine Liste mit sechs Kandidaten für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg vorzulegen.
Bürger/innen des Landkreises Spree-Neiße, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsbewusst an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mitwirken möchten, können sich um dieses Ehrenamt bis zum 31.01.2008 beim Landkreis Spree-Neiße, Kreistagsbüro, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) bewerben.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular finden Sie im Internet unter www.lkspn.de, Rubrik Politik&Kreistag. Auch ist eine formlose Bewerbung möglich. Dann sollten neben Ihrem Namen und Anschrift auch die telefonische Erreichbarkeit, der Geburtsort, Geburtstag und Beruf mitgeteilt werden.
Als ehrenamtlicher Richter wirken Sie bei den mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.
Ehrenamtliche/r Richter/in kann jede/r Deutsche nach Art. 116 (1) Grundgesetz werden, der/die bereits ein Jahr lang seinen/ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat, über genügend Lebenserfahrung verfügt sowie ein allgemeines Urteilsvermögen besitzt. Sie sollten deshalb das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt sind. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, soweit ihre Tätigkeit nicht ehrenamtlich ist, können nicht berufen werden.
Zu weiteren Fragen steht das Kreistagsbüro unter der Tel.-Nr.: (03562) 986-10007 gern Rede und Antwort.
Quelle: Landkreis SPN
Mit dem Ablauf der vierjährigen Amtsperiode sind im Sommer 2008 für die ab dem 19. August 2008 beginnende Amtsperiode die ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg und die Verwaltungsgerichte im Land Brandenburg neu zu wählen.
Der Landkreis Spree-Neiße ist aufgefordert, in Vorbereitung dieser Wahl eine durch den Kreistag aufgestellte Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Cottbus (Anzahl der Kandidaten noch nicht bekannt) und eine Liste mit sechs Kandidaten für das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg vorzulegen.
Bürger/innen des Landkreises Spree-Neiße, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsbewusst an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mitwirken möchten, können sich um dieses Ehrenamt bis zum 31.01.2008 beim Landkreis Spree-Neiße, Kreistagsbüro, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) bewerben.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsformular finden Sie im Internet unter www.lkspn.de, Rubrik Politik&Kreistag. Auch ist eine formlose Bewerbung möglich. Dann sollten neben Ihrem Namen und Anschrift auch die telefonische Erreichbarkeit, der Geburtsort, Geburtstag und Beruf mitgeteilt werden.
Als ehrenamtlicher Richter wirken Sie bei den mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.
Ehrenamtliche/r Richter/in kann jede/r Deutsche nach Art. 116 (1) Grundgesetz werden, der/die bereits ein Jahr lang seinen/ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat, über genügend Lebenserfahrung verfügt sowie ein allgemeines Urteilsvermögen besitzt. Sie sollten deshalb das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt sind. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, soweit ihre Tätigkeit nicht ehrenamtlich ist, können nicht berufen werden.
Zu weiteren Fragen steht das Kreistagsbüro unter der Tel.-Nr.: (03562) 986-10007 gern Rede und Antwort.
Quelle: Landkreis SPN