Die untere Jagdbehörde des Landkreises Spree-Neiße gibt bekannt, dass die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg gemäß § 6 Abs. 1 der Jägerprüfungsordnung die Durchführung des schriftlichen Teils der Jägerprüfung 2008 landeseinheitlich auf den 15. März 2008 festgesetzt hat.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung können Bewerber zu den Sprechzeiten Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr bei der unteren Jagdbehörde, Heinrich-Heine-Str. 1 in 03149 Forst (L.), Info-Tel.: (03562) 986-18306, -18322 oder -18325 erhalten.
Die Antragstellung auf Zulassung zur Jägerprüfung ist schriftlich, spätestens bis Dienstag, den 15.01.2008, einzureichen.
Der Anmeldetermin gilt auch für Prüfungsteilnehmer, welche die Jägerprüfung wiederholen wollen.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Die untere Jagdbehörde des Landkreises Spree-Neiße gibt bekannt, dass die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg gemäß § 6 Abs. 1 der Jägerprüfungsordnung die Durchführung des schriftlichen Teils der Jägerprüfung 2008 landeseinheitlich auf den 15. März 2008 festgesetzt hat.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung können Bewerber zu den Sprechzeiten Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr bei der unteren Jagdbehörde, Heinrich-Heine-Str. 1 in 03149 Forst (L.), Info-Tel.: (03562) 986-18306, -18322 oder -18325 erhalten.
Die Antragstellung auf Zulassung zur Jägerprüfung ist schriftlich, spätestens bis Dienstag, den 15.01.2008, einzureichen.
Der Anmeldetermin gilt auch für Prüfungsteilnehmer, welche die Jägerprüfung wiederholen wollen.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße