Der Fund eines an Afrikanischer Schweinepest erkrankten toten Wildschweins in Schenkendöbern bleibt nicht der einzige Fall in Deutschland. Wie das Land Brandenburg heute mitteilte, wurde die Seuche jetzt bei fünf weiteren toten Wildschweinen in der Nähe von Neuzelle nachgewiesen. Dabei handelt es sich in vier Fällen um Fallwild und im weiteren Fall um ein erkranktes erlegtes Tier. Die endgültige Bestätigung des Nachweises durch das Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus. Die Fundstellen befanden sich alle im gefährdeten Gebiet. Um die erste Fundstelle bei Sembten wurde mittlerweile ein elektrischer Zaun in einem drei Kilometer Radius errichtet. Wie das Land außerdem meldet, wird derzeit aktiv nach Fallwild in der Region gesucht, unter anderem auch mit Drohne und Suchhunden.
Das Land teilte dazu mit:
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat am heutigen Dienstag bei fünf weiteren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Tiere wurden nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Die Fundorte liegen alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet. Das teilte das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg heute mit. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild) sowie um ein krank erlegtes Wildschwein. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben wird Untersuchungsmaterial der fünf Kadaver noch heute zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) geschickt, das die Untersuchungsergebnisse bestätigen muss.
Aktuelle Maßnahmen: Fallwildsuche, Schutzzaun und Bejagung
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden im Land Brandenburg konsequent umgesetzt. Nachdem alle Landwirte und Jäger über die Situation informiert wurden und die Kernzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort des infizierten Wildschweinkadavers bereits am Samstag vollständig mit einem elektrischen Zaun eingezäunt wurde, wird gezielt und verstärkt nach weiteren toten Wildschweinen gesucht. Außerhalb davon wird die Bejagung von Wildschweinen deutlich intensiviert.
Die von dem gefährdeten Gebiet betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald haben ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen mit allen notwendigen Maßnahmen veröffentlicht. Gleichzeitig ist die Landesregierung im intensiven Austausch mit den Landwirten und Schweinehaltern, die durch den ASP-Ausbruch gravierende wirtschaftliche Folgen befürchten müssen. Über die aktuelle Lage informierten heute Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher und Agrarminister Axel Vogel im Kabinett.
Verbraucherschutzministerin Nonnemacher sagte nach der Kabinettsitzung: „Wir stehen erst am Anfang des ASP-Ausbruchs. Es wurde sofort und umfassend reagiert. Wir müssen weiter besonnen vorgehen. Es ist jetzt ganz entscheidend, die Ausdehnung des tatsächlichen Infektionsgeschehens mit einer gezielten und systematischen Fallwildsuche zu ermitteln. Wenn wir um die vorläufig eingerichtete Kernzone weitere infizierte Wildscheine finden sollten, werden wir Sie entsprechend vergrößern und anpassen. In dieser Phase müssen wir alles vermeiden, was Schwarzwild unnötig aufschreckt. Dazu gehören vor allem das Ernten und Jagen. Erst, wenn wir das tatsächliche Ausmaß des Infektionsgeschehens kennen, können wir die Kernzone mit einem festen Zaun sichern, um dann mit einer intensiven Bejagung zu beginnen. Die angeordneten Maßnahmen sind für viele Landwirte in der betroffenen Region schmerzhaft. Sie sind aber nötig um die ASP in überschaubarer Zeit zu bekämpfen.“
Agrarminister Vogel sagte: „Der Landesforstbetrieb unterstützt nach dem Zaunbau intensiv die Fallwildsuche, bei der Drohnen und Suchhunde zum Einsatz kommen. Gemeinsam mit dem Verbraucherschutzministerium stehen wir in engem Austausch mit den landwirtschaftlichen Verbänden sowie den tierhaltenden und vom Erntestopp akut betroffenen Betrieben. Wir sprechen mit Schlachtbetrieben und Fleisch verarbeitenden Unternehmen, um Absatzwege für Brandenburger Betriebe offen zu halten. Nach Corona wird erneut deutlich, wie wichtig regionale Verarbeitungsbetriebe und Vertriebswege sind. Dazu gehören auch regionale Schlachtkapazitäten. Darüber hinaus wird in den außerhalb von Kern- und Gefährdungszone gelegenen Gebieten – wie auch schon in den letzten Monaten – verstärkt gejagt.“
Unmittelbar nach dem ersten Bekanntwerden des ASP-Ausbruchs in Westpolen Mitte November 2019 hat das Agrarministerium die 10.000 Jägerinnen und Jäger aufgefordert, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden. Für das Jagdjahr 2019/20 werden Erlegungsprämien von über einer Million Euro ausgezahlt.
Am 10. September wurde in der Gemarkung Sembten im Landkreis Spree-Neiße der Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche Afrikanische Schweinepest bei einem tot aufgefundenen Wildschwein amtlich festgestellt. Bei dem infizierten Kadaver handelt es sich um eine 2- bis 3-jährige Bache in stark verwesten Zustand, der in einer Entfernung von circa sieben Kilometern von der deutsch-polnischen Grenze entfernt in unmittelbarer Nähe der Kreisgrenze zu Oder-Spree auf einem abgeernteten Maisfeld gefunden wurde. Aufgrund des Kadaverzustandes ist nach erster Einschätzung von einer Liegezeit des Kadavers am Fundort von zwei bis vier Wochen auszugehen. Weitere infizierte Wildschweine wurden bislang nicht festgestellt [Stand: 15.09.2020, 12:00 Uhr].
Um den Fundort wurde eine Kernzone mit einem Drei-Kilometer-Radius mit einer Fläche von circa 40 Quadratkilometern eingerichtet und eingezäunt sowie ein Gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern bzw. circa 1.100 Quadratkilometern festgelegt.
Zur Bekämpfung der ASP im Schwarzwildbestand wurden im gefährdeten Gebiet unter anderem folgende Sofortmaßnahmen von den Landkreisen angeordnet bzw. gelten kraft Gesetz:
Für Jagdausübungsberechtigte
- Es ist eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen.
- Anzeigepflicht von Fallwild: Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt anzuzeigen. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung ist ausschließlich durch geschultes und autorisiertes Personal durchzuführen.
- Es gilt ein Jagdverbot für alle Tierarten.
- Wildschweine dürfen aus dem gefährdeten Gebiet nicht in das Inland verbracht oder ausgeführt werden.
- Erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine oder deren Teile sowie Gegenstände, mit denen Wildschweine in Berührung gekommen sein können, dürfen nicht in einen Schweine haltenden Betrieb verbracht werden.
Für Schweinehalter
- Die Anzahl der gehaltenen Schweine muss unverzüglich unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts beim Veterinäramt gemeldet werden.
- Verendete und fieberhaft erkrankte Schweine müssen unverzüglich auf Afrikanische Schweinepest untersucht werden.
- Die Schweine müssen so abgesondert werden, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, sind für Wildschweine unzugänglich aufzubewahren.
- Vorläufiges Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
- Heu, Gras und Stroh, welches im gefährdeten Gebiet gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Hiervon unberührt bleibt Heu, Gras und Stroh, das früher als sechs Monate vor der Festlegung als gefährdetes Gebiet gewonnen wurde.
- Das Verbringen von Schweinen aus einem Betrieb, der in einem gefährdeten Gebiet gelegen ist, ist untersagt. Ausnahmen sind bei der zuständigen Veterinärbehörde schriftlich zu beantragen.
Für alle Personen
- In der Kernzone ist das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft untersagt.
- Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist untersagt.
- Hunde dürfen im gefährdeten Gebiet nicht frei umherlaufen (Leinenzwang).
- Veranstaltungen mit Schweinen im gefährdeten Gebiet sind untersagt (zum Beispiel Hoffeste, Märkte, usw.).
- Personen, die mit Wildschweinen in direktem Kontakt gekommen sind, haben entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Die Anordnungen und Maßnahmen stützen sich auf die Schweinepest-Verordnung in Verbindung mit dem Tiergesundheitsgesetz.
Die Tierseuchen-Allgemeinverfügungen sind veröffentlicht:
Landkreis Spree-Neiße:
Landkreis Oder-Spree:
Landkreis Dahme-Spreewald:
Red. / Presseinfo