Die Stadt Beeskow hat heute juristische Schritte gegen die von Vattenfall geplante Kohlendioxidablagerung im Raum Beeskow eingeleitet. Das haben Bürgermeister Steffen und Rechtsanwalt Hartmut Gaßner heute im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert.
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hatte Vattenfall am 23.10.2009 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erteilt. Mit dieser Erlaubnis will sich Vattenfall ein ca. 556 km2 großes Gebiet um Beeskow sichern, um den Untergrund auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung zu untersuchen und später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten.
Die Stadt Beeskow sieht darin eine unzulässige Umgehung des geltenden Rechts. Das Speicherrecht steht den Grundstückseigentümern zu und darf, anders als das Recht zur Aufsuchung von Sole, nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer. Außerdem sieht sich die Stadt Beeskow in ihrem Rechtsanspruch auf Erteilung von Bergrechten für die Erdwärmenutzung beeinträchtigt. Die Stadt Beeskow hat im Januar 2010 einen
entsprechenden Antrag gestellt. In seiner Stellungnahme dazu hat das LBGR kritisiert, dass die geplanten Erkundungsmaßnahmen von Vattenfall nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Die letzte Bundesregierung ist 2009 damit gescheitert, mit einem sogenannten CCS-Gesetz (CCS = Carbon Capture and Storage, Kohlendioxidabscheidung und -lagerung) eine gesetzliche Grundlage für Untersuchungs- und Ablagerungsrechte zu schaffen. Dieses Jahr soll ein erneuter Versuch gestartet werden. Da solche Rechte bisher nicht verliehen werden können, hat Vattenfall kurzerhand die Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole auf Grundlage des Bergrechts beantragt und erhalten.
Mit dem Widerspruch gegen die Erlaubnis geht die Stadt Beeskow nun in die Offensive. Sie wird vertreten durch die umweltrechtliche Spezialkanzlei [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] aus Berlin. Die Kanzlei hat schon früh auf die Rechtswidrigkeit solcher Scheinerlaubnisse zur Aufsuchung von Sole, die in Wirklichkeit der Kohlendioxidablagerung dienen, hingewiesen. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist ehrenamtlich Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie e. V.
Quelle: Stadt Beeskow
Die Stadt Beeskow hat heute juristische Schritte gegen die von Vattenfall geplante Kohlendioxidablagerung im Raum Beeskow eingeleitet. Das haben Bürgermeister Steffen und Rechtsanwalt Hartmut Gaßner heute im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert.
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hatte Vattenfall am 23.10.2009 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erteilt. Mit dieser Erlaubnis will sich Vattenfall ein ca. 556 km2 großes Gebiet um Beeskow sichern, um den Untergrund auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung zu untersuchen und später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten.
Die Stadt Beeskow sieht darin eine unzulässige Umgehung des geltenden Rechts. Das Speicherrecht steht den Grundstückseigentümern zu und darf, anders als das Recht zur Aufsuchung von Sole, nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer. Außerdem sieht sich die Stadt Beeskow in ihrem Rechtsanspruch auf Erteilung von Bergrechten für die Erdwärmenutzung beeinträchtigt. Die Stadt Beeskow hat im Januar 2010 einen
entsprechenden Antrag gestellt. In seiner Stellungnahme dazu hat das LBGR kritisiert, dass die geplanten Erkundungsmaßnahmen von Vattenfall nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Die letzte Bundesregierung ist 2009 damit gescheitert, mit einem sogenannten CCS-Gesetz (CCS = Carbon Capture and Storage, Kohlendioxidabscheidung und -lagerung) eine gesetzliche Grundlage für Untersuchungs- und Ablagerungsrechte zu schaffen. Dieses Jahr soll ein erneuter Versuch gestartet werden. Da solche Rechte bisher nicht verliehen werden können, hat Vattenfall kurzerhand die Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole auf Grundlage des Bergrechts beantragt und erhalten.
Mit dem Widerspruch gegen die Erlaubnis geht die Stadt Beeskow nun in die Offensive. Sie wird vertreten durch die umweltrechtliche Spezialkanzlei [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] aus Berlin. Die Kanzlei hat schon früh auf die Rechtswidrigkeit solcher Scheinerlaubnisse zur Aufsuchung von Sole, die in Wirklichkeit der Kohlendioxidablagerung dienen, hingewiesen. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist ehrenamtlich Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie e. V.
Quelle: Stadt Beeskow
Die Stadt Beeskow hat heute juristische Schritte gegen die von Vattenfall geplante Kohlendioxidablagerung im Raum Beeskow eingeleitet. Das haben Bürgermeister Steffen und Rechtsanwalt Hartmut Gaßner heute im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert.
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hatte Vattenfall am 23.10.2009 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erteilt. Mit dieser Erlaubnis will sich Vattenfall ein ca. 556 km2 großes Gebiet um Beeskow sichern, um den Untergrund auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung zu untersuchen und später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten.
Die Stadt Beeskow sieht darin eine unzulässige Umgehung des geltenden Rechts. Das Speicherrecht steht den Grundstückseigentümern zu und darf, anders als das Recht zur Aufsuchung von Sole, nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer. Außerdem sieht sich die Stadt Beeskow in ihrem Rechtsanspruch auf Erteilung von Bergrechten für die Erdwärmenutzung beeinträchtigt. Die Stadt Beeskow hat im Januar 2010 einen
entsprechenden Antrag gestellt. In seiner Stellungnahme dazu hat das LBGR kritisiert, dass die geplanten Erkundungsmaßnahmen von Vattenfall nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Die letzte Bundesregierung ist 2009 damit gescheitert, mit einem sogenannten CCS-Gesetz (CCS = Carbon Capture and Storage, Kohlendioxidabscheidung und -lagerung) eine gesetzliche Grundlage für Untersuchungs- und Ablagerungsrechte zu schaffen. Dieses Jahr soll ein erneuter Versuch gestartet werden. Da solche Rechte bisher nicht verliehen werden können, hat Vattenfall kurzerhand die Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole auf Grundlage des Bergrechts beantragt und erhalten.
Mit dem Widerspruch gegen die Erlaubnis geht die Stadt Beeskow nun in die Offensive. Sie wird vertreten durch die umweltrechtliche Spezialkanzlei [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] aus Berlin. Die Kanzlei hat schon früh auf die Rechtswidrigkeit solcher Scheinerlaubnisse zur Aufsuchung von Sole, die in Wirklichkeit der Kohlendioxidablagerung dienen, hingewiesen. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist ehrenamtlich Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie e. V.
Quelle: Stadt Beeskow
Die Stadt Beeskow hat heute juristische Schritte gegen die von Vattenfall geplante Kohlendioxidablagerung im Raum Beeskow eingeleitet. Das haben Bürgermeister Steffen und Rechtsanwalt Hartmut Gaßner heute im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert.
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hatte Vattenfall am 23.10.2009 eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erteilt. Mit dieser Erlaubnis will sich Vattenfall ein ca. 556 km2 großes Gebiet um Beeskow sichern, um den Untergrund auf seine Eignung zur Kohlendioxidablagerung zu untersuchen und später vorrangigen Zugriff auf Ablagerungsrechte zu erhalten.
Die Stadt Beeskow sieht darin eine unzulässige Umgehung des geltenden Rechts. Das Speicherrecht steht den Grundstückseigentümern zu und darf, anders als das Recht zur Aufsuchung von Sole, nicht von staatlichen Behörden verliehen werden. Die Erlaubnis des LBGR ist damit eine rechtswidrige Enteignung der Grundstückseigentümer. Außerdem sieht sich die Stadt Beeskow in ihrem Rechtsanspruch auf Erteilung von Bergrechten für die Erdwärmenutzung beeinträchtigt. Die Stadt Beeskow hat im Januar 2010 einen
entsprechenden Antrag gestellt. In seiner Stellungnahme dazu hat das LBGR kritisiert, dass die geplanten Erkundungsmaßnahmen von Vattenfall nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Die letzte Bundesregierung ist 2009 damit gescheitert, mit einem sogenannten CCS-Gesetz (CCS = Carbon Capture and Storage, Kohlendioxidabscheidung und -lagerung) eine gesetzliche Grundlage für Untersuchungs- und Ablagerungsrechte zu schaffen. Dieses Jahr soll ein erneuter Versuch gestartet werden. Da solche Rechte bisher nicht verliehen werden können, hat Vattenfall kurzerhand die Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Sole auf Grundlage des Bergrechts beantragt und erhalten.
Mit dem Widerspruch gegen die Erlaubnis geht die Stadt Beeskow nun in die Offensive. Sie wird vertreten durch die umweltrechtliche Spezialkanzlei [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] aus Berlin. Die Kanzlei hat schon früh auf die Rechtswidrigkeit solcher Scheinerlaubnisse zur Aufsuchung von Sole, die in Wirklichkeit der Kohlendioxidablagerung dienen, hingewiesen. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist ehrenamtlich Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie e. V.
Quelle: Stadt Beeskow