Der Zoll aus Frankfurt (Oder) hat bei einer Kontrolle die illegale Verwendung von mehr als 6.000 Litern Heizöl als Kraftstoff festgestellt.
Zunächst stellten die Zöllner bei der Überprüfung des Lieferfahrzeuges einer Bäckerei in Fürstenwalde (Spree) rot gefärbtes Heizöl im Tank fest. Darauf hin überprüften sie auch am Firmensitz im Landkreis Oder-Spree, ob Heizöl als Kraftstoff verwendet wurde.
Schnell fanden die Zöllner heraus, dass an den Heizöltanks für den Ofen und die Heizungsanlage der Bäckerei extra eine Pumpenanlage mit Zapfpistole angebracht wurde, aus denen der Firmeninhaber sowohl die Firmenfahrzeuge als auch seine Privatfahrzeuge betankte.
“Die Sparmöglichkeit verleitet einfach dazu, Dieselmotoren mit Heizöl zu betreiben”, so Pressesprecher Andreas Behnisch. “Der Zoll deckt solche Fälle aber immer wieder auf.”
Gegen die beteiligten Personen wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die weiterführenden Ermittlungen zum Sachverhalt hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen.
Zusatzinformationen
Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl sind Gasöle mit weitgehend identischer Beschaffenheit. Um eine missbräuchliche Verwendung von leichtem Heizöl als
Kraftstoff auszuschließen, wird es mit einem Farbstoff und einem Markierstoff gekennzeichnet. Dieselkraftstoff ist mit einem Steuersatz von 485,70 Euro je 1.000 Liter belastet. Das zum Verheizen bestimmte leichte Heizöl unterliegt einem rund 8-fach geringeren Steuersatz in Höhe von 61,35 Euro je 1.000 Liter.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Der Zoll aus Frankfurt (Oder) hat bei einer Kontrolle die illegale Verwendung von mehr als 6.000 Litern Heizöl als Kraftstoff festgestellt.
Zunächst stellten die Zöllner bei der Überprüfung des Lieferfahrzeuges einer Bäckerei in Fürstenwalde (Spree) rot gefärbtes Heizöl im Tank fest. Darauf hin überprüften sie auch am Firmensitz im Landkreis Oder-Spree, ob Heizöl als Kraftstoff verwendet wurde.
Schnell fanden die Zöllner heraus, dass an den Heizöltanks für den Ofen und die Heizungsanlage der Bäckerei extra eine Pumpenanlage mit Zapfpistole angebracht wurde, aus denen der Firmeninhaber sowohl die Firmenfahrzeuge als auch seine Privatfahrzeuge betankte.
“Die Sparmöglichkeit verleitet einfach dazu, Dieselmotoren mit Heizöl zu betreiben”, so Pressesprecher Andreas Behnisch. “Der Zoll deckt solche Fälle aber immer wieder auf.”
Gegen die beteiligten Personen wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die weiterführenden Ermittlungen zum Sachverhalt hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen.
Zusatzinformationen
Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl sind Gasöle mit weitgehend identischer Beschaffenheit. Um eine missbräuchliche Verwendung von leichtem Heizöl als
Kraftstoff auszuschließen, wird es mit einem Farbstoff und einem Markierstoff gekennzeichnet. Dieselkraftstoff ist mit einem Steuersatz von 485,70 Euro je 1.000 Liter belastet. Das zum Verheizen bestimmte leichte Heizöl unterliegt einem rund 8-fach geringeren Steuersatz in Höhe von 61,35 Euro je 1.000 Liter.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Der Zoll aus Frankfurt (Oder) hat bei einer Kontrolle die illegale Verwendung von mehr als 6.000 Litern Heizöl als Kraftstoff festgestellt.
Zunächst stellten die Zöllner bei der Überprüfung des Lieferfahrzeuges einer Bäckerei in Fürstenwalde (Spree) rot gefärbtes Heizöl im Tank fest. Darauf hin überprüften sie auch am Firmensitz im Landkreis Oder-Spree, ob Heizöl als Kraftstoff verwendet wurde.
Schnell fanden die Zöllner heraus, dass an den Heizöltanks für den Ofen und die Heizungsanlage der Bäckerei extra eine Pumpenanlage mit Zapfpistole angebracht wurde, aus denen der Firmeninhaber sowohl die Firmenfahrzeuge als auch seine Privatfahrzeuge betankte.
“Die Sparmöglichkeit verleitet einfach dazu, Dieselmotoren mit Heizöl zu betreiben”, so Pressesprecher Andreas Behnisch. “Der Zoll deckt solche Fälle aber immer wieder auf.”
Gegen die beteiligten Personen wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die weiterführenden Ermittlungen zum Sachverhalt hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen.
Zusatzinformationen
Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl sind Gasöle mit weitgehend identischer Beschaffenheit. Um eine missbräuchliche Verwendung von leichtem Heizöl als
Kraftstoff auszuschließen, wird es mit einem Farbstoff und einem Markierstoff gekennzeichnet. Dieselkraftstoff ist mit einem Steuersatz von 485,70 Euro je 1.000 Liter belastet. Das zum Verheizen bestimmte leichte Heizöl unterliegt einem rund 8-fach geringeren Steuersatz in Höhe von 61,35 Euro je 1.000 Liter.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Der Zoll aus Frankfurt (Oder) hat bei einer Kontrolle die illegale Verwendung von mehr als 6.000 Litern Heizöl als Kraftstoff festgestellt.
Zunächst stellten die Zöllner bei der Überprüfung des Lieferfahrzeuges einer Bäckerei in Fürstenwalde (Spree) rot gefärbtes Heizöl im Tank fest. Darauf hin überprüften sie auch am Firmensitz im Landkreis Oder-Spree, ob Heizöl als Kraftstoff verwendet wurde.
Schnell fanden die Zöllner heraus, dass an den Heizöltanks für den Ofen und die Heizungsanlage der Bäckerei extra eine Pumpenanlage mit Zapfpistole angebracht wurde, aus denen der Firmeninhaber sowohl die Firmenfahrzeuge als auch seine Privatfahrzeuge betankte.
“Die Sparmöglichkeit verleitet einfach dazu, Dieselmotoren mit Heizöl zu betreiben”, so Pressesprecher Andreas Behnisch. “Der Zoll deckt solche Fälle aber immer wieder auf.”
Gegen die beteiligten Personen wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die weiterführenden Ermittlungen zum Sachverhalt hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen.
Zusatzinformationen
Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl sind Gasöle mit weitgehend identischer Beschaffenheit. Um eine missbräuchliche Verwendung von leichtem Heizöl als
Kraftstoff auszuschließen, wird es mit einem Farbstoff und einem Markierstoff gekennzeichnet. Dieselkraftstoff ist mit einem Steuersatz von 485,70 Euro je 1.000 Liter belastet. Das zum Verheizen bestimmte leichte Heizöl unterliegt einem rund 8-fach geringeren Steuersatz in Höhe von 61,35 Euro je 1.000 Liter.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)