Bauministerin Kathrin Schneider hat am Montag Wohnungen besucht, die mit Mitteln aus dem Stadtumbauprogramm in Vetschau für geflüchtete Menschen hergerichtet worden sind.
„Ich freue mich, dass es in Vetschau so schnell gelungen ist, für geflüchtete Menschen angemessenen Wohnraum bereitzustellen. Denn auch in diesem Jahr werden Menschen aus Krisengebieten bei uns Zuflucht suchen. Die Entscheidung das Abrissprogramm zu stoppen war richtig. Auch für die Integration der Menschen brauchen wir Wohnungsangebote. Die Kommunen und Wohnungsgesellschaften, die sich für die Herrichtung von Wohnungen entschieden haben, tragen zur Entspannung der Lage auf den Wohnungsmärkten bei.“, sagte Ministerin Schneider heute beim Besuch von Wohnungen für Geflüchtete in Vetschau.
Seit Ende vergangenen Jahres können Kommunen aus dem Berlin-fernen Raum, Mittel aus dem Bund-Länderprogramm „Stadtumbau Ost“ in Anspruch nehmen, die bislang für den Abriss leerstehender Wohnungen vorgesehen waren. Damit besteht die Möglichkeit, angemessenen Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. 32 Städte haben bislang Anträge auf Umwidmung von Fördermitteln in Höhe von 6,6 Mio. Euro gestellt. Damit können insgesamt 1.669 Wohnungen hergerichtet werden. In Brandenburg gibt es insgesamt 50 sogenannte Stadtumbau-Städte, die alle im Berlin-fernen Raum liegen.
Die Stadt Vetschau wird seit 2002 im Stadtumbauprogramm gefördert. Für den Rückbau von rund 500 Wohnungen wurden bisher 1,9 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Herrichtung von Flüchtlingswohnungen wurden rund 155.000 Euro bewilligt. Für die Aufwertung des Schlossparkensembles und des Stadthauses wurden bisher 2,6 Millionen Euro bewilligt. Hinzu kamen 340.000 Euro zur Aufwertung historisch wertvoller Bausubstanz in der Innenstadt. Für den energetischen Umbau des ehemaligen Gymnasiums zum Bürgerhaus hat das Land 1,3 Millionen Euro bewilligt.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wurden für Modernisierung, Instandsetzung, Neubau und Wohneigentumsbildung bisher insgesamt neun Millionen Euro vom Land bewilligt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg