In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.
In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.
In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.
In der Gemarkung Leeskow (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) sollen neben den bisher vorhandenen Windkraftanlagen weitere fünf Anlagen bis Ende des Jahres errichtet werden.
Dazu erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn die notwendige und von mir sehr unterstützte Ausdehnung von Windenergieanlagen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in unnötiger Konfrontation mit Betroffenen durchgesetzt werden soll. Die Errichtung von fünf weiteren Anlagen in der Gemarkung Leeskow im Landkreis Oberspreewald-Lausitz soll in einem Gebiet erfolgen, das in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau einerseits und einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt, andererseits. Damit wird das Bemühen um Akzeptanz erneuerbarer Energie im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Außerdem sehe ich in diesem Vorgehen eine Missachtung der Arbeit der Regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald.
Mit Beschluss vom 18. April 2012 hat nach ausführlicher Diskussion die Gemeindevertretung Neu-Seeland mit großer Mehrheit beschlossen, den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2011, wonach keine weiteren Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zuzulassen sind, aufrecht zu erhalten und Ausnahmen für die Gemarkung Leeskow abzulehnen. Auch weitere Beschlüsse von Kommunalvertretern in Großräschen wären zu beachten. Der Willen der demokratischen Gremien am Ort sollte unbedingt Berücksichtigung finden und akzeptiert werden.
Das zu erwartende Konfliktpotential mit der Bevölkerung in Leeskow, Kunersdorf und Woschkow wegen Lärmbelästigung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes kann lediglich durch die Nichtgenehmigung abgewendet werden. Andere Entscheidungen ließen befürchten, dass es schwer werden würde, Bürgerinnen und Bürger für kommunale Vertretungen zu gewinnen. Denn was sollten sie dort, wenn ohnehin ihre Beschlüsse nichts gelten.
Außerdem sollten die zu erwartenden Änderungen nach Beschluss des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz durch den Landtag abgewartet werden, um eine dauerhafte Rechtssicherheit zu erreichen und genau damit eben nicht die Umsetzung der Klimaziele der Energiestrategie 2030 zu gefährden.