Nach angeordneter Schließzeit der Lübbenauer Kegelhalle im Zuge der Corona-Eindämmungsverordnungen ist seit nunmehr fast zwei Monaten die Nutzung der Halle durch Sportvereine wieder möglich. Dazu müssen Vereine entsprechend der gültigen Verordnungen Hygienekonzepte erstellen und einen Nutzungsantrag auf Genehmigung bei der Stadt Lübbenau/Spreewald einreichen. Ab dem kommenden Montag, dem 27. Juli 2020, wird die Kegelhalle unter Auflagen nun auch wieder für private Nutzer freigegeben.
Weiter teilte die Stadt Lübbenau (Spreewald) dazu mit:
Aufgrund der aber immer noch andauernden Einschränkungen durch die Covid19-Pandemie sowie den Sturmschäden im benachbarten Sportlerheim kann jedoch die Kegelhalle aktuell noch nicht wie gewohnt, sondern nur unter Berücksichtigung bestimmter Vor-gaben genutzt werden. Die Kegelbahnen an sich und der anliegende Vorraum stehen grundsätzlich zur Verfügung, wobei der Vorraum einer Mehrfachnutzung für Kegler, Fußballer und Sportplatzmit-arbeiter unterliegt. Für die Kegler besteht aber während der genehmigten Nutzungszeit auch Nutzungsvorrang. Eine zeitgleiche Belegung durch unterschiedliche Nutzer ist nicht gestattet. Es ist durch die Nutzer darauf zu achten, dass keine persönlichen Gegenstände im Vorraum zurückbleiben. Die Mitarbeiter des Sportplatzes reinigen den Raum täglich und desinfizieren die dort befindlichen Tische und Stühle. Dennoch ist jeder Nutzer eigenständig dafür verantwortlich, die Hygienemaßnahmen einzuhalten und bei Bedarf vor, während und/oder nach der Nutzung die benutzten Gegenstände (Kugeln, Bedienerpult etc.) selbst zu desinfizieren und vor allem in regelmäßigen Ab-ständen zu lüften.
Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich einzuhalten:
• Das Covid19-Eindämmungskonzept ist für alle Nutzer verbindlich.
• Die maximale Personenzahl im Gebäude wird auf 13 Personen festgelegt.
• Das Gebäude ist nach dem genehmigten Nutzungszeitraum zügig zu verlassen.
• Bei jeder Nutzung ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Diese ist durch den Hauptverantwortlichen vier Wochen aufzubewahren und anschließend zu
vernichten.
• Für die Nutzung der Kegelhalle ist ein vorbereiteter Nutzungsantrag vollständig auszufüllen und bei der Stadt Lübbenau/Spreewald einzureichen.
Die Umkleideräume werden derzeit als Ausweichmöglichkeit für Büro- und Lagerräume des Sportlerheimes genutzt. Dieser Zustand wird noch für einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, sodass diese Räume für Kegler nicht mehr zur Verfügung stehen.
Das Covid19-Eindämmungskonzept, den Nutzungsantrag und den Vordruck für die Anwesenheitsliste finden Interessierte in der pdf-Datei „Sportstättennutzungsantrag“ auf der Internetseite hier –> Lübbenau Spreewald im Bereich Bildung / Soziales à Sport & Freizeit à Kegelbahn.
Frau Natusch steht für Rückfragen unter der Telefonnummer 03542 85312 oder per Mail unter [email protected] gern zur Verfügung.
Presseinfo/ Red.
Foto:©Stadt Lübbenau (Spreewald)